Wolfsgebiet Schermbeck

Förderrichtlinie Wolf erweitert

Im Wolfsgebiet Schermbeck fördert das Land ab 2022 auch Schutzmaßnahmen für Klein- und Jungpferde. Zudem übernimmt die Landwirtschaftskammer NRW die Prüfung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen.

Zum Schutz von Weidetieren in Wolfsgebieten hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderrichtlinie Wolf erweitert. So werden ab 2022 in dem besonderes betroffenen Wolfsgebiet Schermbeck Schutzmaßnahmen auch für Kleinpferde (Ponys), Fohlen und Jungpferde finanziell gefördert. Zudem wird ab 2022 die Landwirtschaftskammer NRW die Prüfung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernehmen. Bisher waren jeweils die räumlich zuständigen Bezirksregierungen mit eingebunden.

„Mit den Neuerungen wollen wir zum einen auch die Halter von Kleinpferden zusätzlich unterstützen und motivieren, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. Zum anderen führen wir die Herdenschutzberatung und -Förderung zusammen und erhoffen uns davon noch passgenauere und beschleunigte Verfahren. Der Schritt vor der Antragstellung sollte ein klärendes Beratungsgespräch zwischen Tierhalter und Herdenschutzberatung sein“, sagte NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser am Dienstag dieser Woche. Die Service-Hotline der Herdenschutzberatung bei der Landwirtschaftskammer ist zu erreichen unter Tel. (0 29 45) 98 98 98.

Sorgen bereitet nach Angaben des Ministeriums das Wolfsrudel im Wolfsgebiet Schermbeck. Seit Oktober ist es hier wiederholt zu Übergriffen auf Kleinpferde (Ponys) gekommen. Zuletzt wurde in der vergangenen Woche ein Shetlandpony gerissen. Die räumliche und zeitliche Häufung der Übergriffe auf Kleinpferde hatte das Ministerium veranlasst, die Lage im Wolfsgebiet auch zur Frage der Verhaltensauffälligkeit und damit verbundenen Fragen einer Entnahme erneut zu prüfen. Ein in der Folge in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zumutbare Alternativen wie eine wolfsabweisende Zäunung, die bisher unzureichend genutzt wurden, vorhanden sind, womit weiterhin eine Entnahme von Wölfen nicht rechtssicher möglich ist.

Damit die in den Wolfsgebieten betroffenen Weidetierhaltungen die zusätzlichen Lasten durch die Rückkehr des Wolfs nicht alleine tragen müssen, unterstützte die Landesregierung die Halter in diesem Jahr bisher mit rund 1,5 Mio.€. „Das ist bundesweit die zweithöchste Summe, die ein Bundesland für Prävention und Entschädigung ausgegeben hat. Im kommenden Jahr werden wir weitere Geldmittel zur Verfügung stellen", so Heinen-Esser. „Ziel unserer Wolfspolitik ist es, das Leben mit dem Wolf so konfliktfrei wie möglich zu gestalten und Naturschutz und Herdenschutzes in Einklang zu bringen." Dazu müssten Weiden mit potenziell gefährdeten Haus- und Nutztieren wolfsabweisend umzäunt werden, zudem sollten Tiere in dunklen Tag- und Nachtstunden am besten im Stall sein.

Während das Land die Förderrichtlinien anpasst und zusätzliche Mittel für den Herdenschutz bereitstellt, stellt die Umweltministerin zugleich die Frage der Verhältnismäßigkeit. „Dass der Wolf zu schützen ist, steht außer Zweifel. Aber ab welcher Größenordnung sind millionenschwere Ausgaben unverhältnismäßig?" so Heinen-Esser. Hier müsse der Bund mehr Klarheit schaffen.

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