NRW-Landgestüt Warendorf

Ehemalige Leiterin Susanne Schmitt bewirbt sich ebenfalls

Susanne Schmitt (ehemals Schmitt-Rimkus) bestätigt dem Wochenblatt ihre Bewerbung auf die vakante Stelle der Leitung des Landgestüts in Warendorf. Düsseldorf berücksichtigt die Bewerbung nicht.

Susanne Schmitt (Schmitt-Rimkus), ehemalige Leiterin des nordrhein-westfälischen Landgestüts in Warendorf, hat sich auf die erneut vakante Stelle der Leitung des Landgestüts in Warendorf beworben. Weil das zuständige Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf die Bewerbung nicht berücksichtige, wolle die Bewerberin laut Bericht in den "Westfälischen Nachrichten" nun vor dem Arbeitsgericht in Münster per Eilantrag klagen.

Fristgerecht und ordentlich beworben

"Es ist richtig, ich habe mich ordentlich und rechtzeitig mit meinen vollständigen Unterlagen wie jeder andere Bewerber bzw. jede andere Bewerberin auf die Stelle beworben", bestätigt Susanne Schmitt gegenüber dem Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Der Bewerbungsschluss der offiziell ausgeschrieben Stelle war der 11. November 2021. Nach einigen Wochen fasste die Bewerberin nach eigenen Aussagen beim für das NRW-Landgestüt zuständigen Landwirtschaftsministerium zum Stand ihrer Bewerbung nach. Als Reaktion auf ihre Nachfrage erhielt sie die Nachricht: Ihre Bewerbung wird nicht berücksichtigt.

Verdacht auf Vorteilsnahme im Amt

Hintergrund: Schmitt und zwei ihrer Führungskräfte waren im März 2017 vom zuständigen NRW-Umweltministerium wegen des Verdachts auf Vorteilsnahme im Amt fristlos entlassen worden.

Der Vorwurf lautete, dass die drei Führungskräfte zum Teil mit ihren Ehepartnern Reisen nach Katar, die von einem dortigen Reitsportzentrum bezahlt wurden, unternommen sowie Pferdehandels- und Beratungsgeschäfte getätigt hätten, für die die drei eigens ein Unternehmen gegründet hatten.

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Im Jahr 2019 verurteilte das Amtsgericht Warendorf Schmitt und die zwei weiteren Landgestütsmitarbeiter zu Geldstrafen. Sie gingen in Berufung. Im Berufsverfahren vor dem Landgericht Münster einigte man sich mit der Begründung auf die "Prozessökonomie", die Strafverfahren im Jahr 2020 gegen Zahlung von Geldauflagen einzustellen. Somit sind Schmitt und die zwei Führungskräfte nicht vorbestraft.

Eilantrag beim Arbeitsgericht Münster

Der Verdacht auf Vorteilsnahme im Amt hat sich nicht erhärtet. Folglich darf die ehemalige Leiterin sich für die offiziell ausgeschriebene Stelle bewerben.

Und deswegen geht Schmitt juristisch mit einem Eilantrag beim Arbeitsgericht Münster gegen die Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums vor. "Ich klage nicht, weil mein Arbeitsvertrag von damals fristlos gekündigt wurde, sondern wegen der Nicht-Berücksichtigung meiner aktuellen Bewerbung", stellt sie klar. Wie das Arbeitsgericht Münster urteilt, bleibt abzuwarten.

Die Stelle der Leitung des Landgestüts war im Zuge der Video-Affäre um die ehemalige Leiterin Kristina Ankerhold freigeworden. Derzeit hat Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann die kommissarische Leitung inne.

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