Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beiträge steigen

Ab Mitte Juli versendet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Beitragsbescheide für 2021. Es gibt Beitragssenkungen, aber auch Beitragserhöhungen.

Ab Mitte Juli werden die Beitragsbescheide für 2021 für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versandt. Mit den Beiträgen werden die Ausgaben des vergangenen Jahres auf die Mitglieder umgelegt. Für die bundesmittelberechtigten Mitglieder steigen die Beiträge, daneben sind auch Beitragssenkungen zu verzeichnen. Das teilt die SVLFG mit.

Umlagesoll auf Vorjahresniveau

Das „Umlagesoll“, also der Betrag, der insgesamt aufzubringen ist, bleibt mit 998 Mio. € unverändert im Vorjahresvergleich. Die Grundbeiträge konnte die SVLFG auf 86,83 € (Mindestgrundbeitrag) bis 347,34 € (Höchstgrundbeitrag) festsetzen. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 4,6 % weniger.

Mit den Grundbeiträgen finanziert die SVLFG im Wesentlichen 70 % der Präventions- und alle Verwaltungskosten. Die Höhe der Risikobeiträge hängt von der Entwicklung der Leistungsausgaben ab und ist naturgemäß in den 16 Risikogruppen sowie in den dazugehörigen Produktionsverfahren unterschiedlich.

Senkung der Bundesmittel

Die Bundesmittel zur Beitragssenkung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung wurden nicht in der Höhe der Vorjahre zur Verfügung gestellt. In den vergangenen sechs Jahren wurden diese wegen der schwierigen Markt- und Einkommensverhältnisse um jeweils rund 77 Mio. € auf zuletzt 176,95 Mio. € erhöht. Jetzt wurde die Senkung der Bundesmittel auf 100 Mio. € unter Berücksichtigung der langfristigen Haushaltsplanung des Bundes politisch entschieden.

Dramatisch gestiegene Preise

Die SVLFG habe im Vorfeld der Entscheidung zu den Bundesmitteln darauf hingewiesen, dass die Situation in der Grünen Branche aktuell durch dramatisch gestiegene Preise für Energie, Düngemittel, weitere Betriebskosten, Anhebung des Mindestlohnes usw. angespannt ist. Da es jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf die Bundesmittel bzw. deren Höhe gibt, sei die Senkung nicht abzuwenden gewesen.

Rund 340000 Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung sind bundesmittelberechtigt. Rechnerisch resultieren um etwa 18 % höhere Zahlbeträge. Der Beitrag für 2021 muss am 15. September 2022 bei der SVLFG eingegangen sein.

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