NRW: Neue Wolfs-Verordnung beschlossen

NRW bringt eine neue Wolfs-Verodnung auf den Weg. Diese orientiert sich an bestehenden Verordnungen der Länder Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen.

Das Düsseldorfer Kabinett hat in dieser Woche eine neue Wolfsverordnung verabschiedet. Diese soll den Umgang mit dem Wolf erleichtern und Konflikte entschärfen, so NRWs Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.

Durch Vereinfachungen und Präzisierungen werden bestimmte Problemfälle künftig durch die Verordnung selbst geklärt, teilt das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium (MULNV) mit. Die für den Naturschutz zuständigen Kreise und kreisfreien Städte brauchen dann nicht in jedem Einzelfall neu zu entscheiden. So entscheidet über das Vorliegen einer Gefahr für menschliche Gesundheit oder drohende Schäden für die Weidetierhaltung künftig das MULNV als oberste Naturschutzbehörde.

Die vollständige Verordnung finden Sie hier.

Freistellungen von artenschutzrechtlichen Verboten werden vorgenommen bei:

  • Maßnahmen zur "Vergrämung" zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz von Weidetieren,
  • einer Besenderung von Wölfen zu wissenschaftlichen Zwecken,
  • einer erforderlichen Tötung verletzter Tiere.

Die neue Regelung orientiert sich an bereits bestehenden Verordnungen der Länder Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen. "Auch mit der neuen Wolfsverordnung bleibt der konsequente Weidetierschutz auf möglichst großer Fläche die wichtigste Maßnahme um die Weidetierhaltung nach der Rückkehr des Wolfs zukunftsfähig aufzustellen. Die Entnahme, das heißt der Abschuss eines gegenüber Menschen auffälligen oder eines für die Weidetierhaltung problematischen Wolfs bleibt die Ultima Ratio", so Ministerin Heinen-Esser.

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