NRW-Wolfsverordnung

Stellungnahmen der Verbände zur geplanten NRW-Wolfsverordnung

Nach Niedersachsen wird derzeit auch in NRW eine Wolfsverordnung erarbeitet. So positionieren sich WLV und RLV sowie der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE) zum Entwurf.

„Wir begrüßen sehr, dass die Landesregierung Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten beim Wolf zulassen will“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme des WLV und des RLV. Insbesondere die im Entwurf vorgesehenen Regelungen zum Verscheuchen und Vergrämen von Wölfen sind aus Sicht der Verbände sinnvoll. Für den zentralen Konfliktbereich Wolf/Weidetierhaltung dürfte mit dem vorliegenden Entwurf das Ziel der als Vorbild dienenden niedersächsischen Wolfsverordnung (NWolfVO), die Entnahme von problematischen Wölfen in einem standardisierten Verfahren zu erleichtern, jedoch nicht zu erreichen sein, heißt es in der Stellungnahme.

Entnahme weiterhin Einzelfallentscheidung

Kritisiert wird beispielsweise, dass anders als in der NWolfVO konkrete Fallgestaltungen wie das zweimalige Überwinden zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen oder Entnahmen aus sonstigen zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses (z. B. Deichschutz) fehlen. „Konkrete Entnahmeregelungen zum Schutz der bedrohten Weidetierhaltung (…) sollen offenbar – wie bislang – einer Einzelfallentscheidung der...


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