Corona-Hilfen
Frist für Schlussabrechnung verschoben
Corona-Hilfen: Die Frist für die Abgabe der Schlussrechnungen ist verlängert auf den 30. Juni 2023 und im Einzelfall auf Antrag sogar bis zum 31. Dezember 2023. Die Abgabe erfolgt in "Paketen".
Die Frist für die Abgabe der Schlussrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen (Ü-Hilfe) wurde verlängert. Jetzt gilt der 30. Juni 2023 und im Einzelfall auf Antrag sind sogar sechs weitere Monate drin bis 31. Dezember 2023. Den Antrag auf Verlängerung stellen wie den Antrag auf die Ü-Hilfen auch die „prüfenden Dritten“, das sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.
Zwei Pakete für Schlussabrechnung
In der Schlussabrechnung werden die Ü-Hilfen sowie die November- und Dezemberhilfe gebündelt, um das Bewilligungsverfahren zu erleichtern, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Es gibt zwei Pakete, für beide gilt die Fristverlängerung 30. Juni bzw. 31. Dezember 2023.
- Paket 1 beinhaltet die Schlussabrechnung für die Ü-Hilfen I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfe.
- Paket 2 bündelt die Ü-Hilfe III Plus und IV; die Abrechnung erfolgt später.
Landwirte warten auf Bescheide
Den Steuerberatern in NRW dürfte die Fristverlängerung zugutekommen. Nach unseren Informationen konnten erst in wenigen Einzelfällen Schlussabrechnungen erstellt werden. Ein Großteil der Berater ist noch mit Rückfragen der Bezirksregierungen zu den Ü-Hilfen III und IV beschäftigt. Daher wurden einige Anträge noch nicht genehmigt und die Landwirte müssen warten. Sobald die zuständige Bezirksregierung den entsprechenden Antrag auf Corona-Hilfen geprüft hat, teilt sie die endgültige Förderhöhe im Schlussbescheid mit. Je nach gewählten Hilfsprogrammen werden die erhaltenen Mittel entweder bestätigt oder der betroffene Landwirt erhält eine Nachzahlung, auch Rückzahlungen können fällig werden. Auf unsere wiederholten Anfragen bei der Bezirksregierung Münster zum Stand der Ü-Hilfen III und IV gab es bis Redaktionsschluss keine Reaktion.
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