GLÖZ 6

„Ackerbau nach Kalender ist nicht möglich“

Wer vor der Getreidesaat pflügen will, musste die Saat bis zum 15. November abgeschlossen haben. Die Witterung ließ das häufig aber nicht zu - zum Ärger vieler Landwirte.

Am vergangenen Mittwoch ist die Frist zum Einsäen von Wintergetreide nach dem Pflugeinsatz abgelaufen. Um die Agrarprämie zu bekommen, müssen Landwirte bis zum 15. November eigentlich 80 % ihrer Ackerflächen bedeckt haben. Nach einem Pflugeinsatz und anschließender Getreidesaat heißt das, dass das Getreide bis zu diesem Stichtag flächig aufgelaufen sein muss. Bekannt ist diese Regel als GLÖZ 6. Als Reaktion auf die anhaltende Nässe hat das NRW-Agrarministerium aber erlaubt, dass das Getreide bis zum 15. November nur gesät sein muss.

Hubert Albermann, Landwirt aus Telgte. (Bildquelle: Osthues)

„Trotzdem war diese Vorgabe nicht zu erfüllen“, berichtet Hubert Albermann aus Telgte. Um den Ungrasdruck auf seinen Flächen möglichst gering zu halten, wählt der 65-jährige im Herbst einen möglichst späten Saattermin – trotz des Risikos, gegebenenfalls gar kein ­Getreide mehr in den Boden zu bekommen.

So hat er auch in diesem Herbst erst am 18. Oktober mit der Weizensaat begonnen. Kurz danach begann die bis jetzt anhaltende Regenperiode, sodass Albermann auch jetzt noch nicht sein gesamtes Getreide säen konnte. „Die Natur lässt sich nichts vorschreiben“, kritisiert er die Vorgaben „zum Ackerbau nach Kalender“.

Ackerbau nach guter fachlicher Praxis funktioniere nur im Einklang mit der Natur, so der Landwirt. Wolle man Pflanzenschutzmittel einsparen, gehöre dazu in Jahren wie diesem auch mal eine Saat nach dem 15. November oder gar erst im Frühjahr – trotz Pflugfurche.

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