Neuer Gesetzentwurf

Denkmalschutzgesetz zum Dritten

Kurz vor der Landtagswahl unternimmt NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach den dritten Anlauf für ein neues Denkmalschutzgesetz. Kritiker sehen mit dem neuen Entwurf ein „Bürokratiemonster“ heranwachsen.

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) will am Mittwoch (16.2.) einen Entwurf für ein neues NRW-Denkmalschutzgesetz in den Landtag einbringen. Nach ihrem Willen soll das Gesetz zum 1. Juni in Kraft treten. Es ist der mittlerweile dritte Anlauf für eine Ablösung des aktuellen, 42 Jahre alten NRW-Denkmalschutzgesetzes. Die ersten beiden Entwürfe waren nach erheblicher Kritik aus der Opposition und der haupt- und ehrenamtlichen Denkmalpflege nicht zur Abstimmung gekommen.

Mehr Kompetenzen für Kommunen

Zentral auch im neuen Entwurf sind vor allem zwei Punkte:

  • Die Belange von Wohnungsbau und Barrierefreiheit, Klima und erneuerbaren Energien sollen bei Entscheidungen stärker Berücksichtigung finden. Das heißt im Klartext: Auch auf denkmalgeschützten Häusern sollen künftig PV-Anlagen möglich und Eingriffe für Bewohner mit Handicap leichter werden.
  • Ina Scharrenbach will den Kommunen mehr Kompetenzen geben und die Befugnisse der Denkmalfachämter bei den Landschaftsverbänden beschneiden.

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

"Anhörung" statt "Benehmen"

Zwar entscheiden auch jetzt schon die 396 Städte und Gemeinden im Land als Untere Denkmalbehörden darüber, ob ein Haus in die Denkmalliste kommt oder nicht. Aber vorab müssen sie sich darüber mit den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände abstimmen. „Das Benehmen herstellen“ heißt das formal. Künftig soll nur noch eine – unverbindlichere – „Anhörung“ erforderlich sein. Daran hatte sich bei den ersten Entwürfen die größte Kritik entfacht.

"Behörden-TÜV" geplant

Deshalb ist im neuen Entwurf eine Art „Behörden-TÜV“ vorgesehen. Das Land will prüfen, ob Städte und Gemeinden für die Aufgaben des Denkmalschutzes „aufgabenadäquat ausgestattet sind“. Ist das nicht der Fall, bleibt es bei der Pflicht zum „Benehmen“. Außerdem sollen die Fachämter weiter die Unterschutzstellung von Denkmälern beantragen dürfen. Das sollte zwischendurch gestrichen werden. In NRW gibt es rund 80  000 Bau- und 7000 Bodendenkmäler. Rund 80 % der Baudenkmäler befinden sich in Privatbesitz.

Kritiker melden sich

Einige Kritiker haben sich bereits zum neuen Entwurf zu Wort gemeldet. Der Leiter der LWL-Denkmalpflege, Dr. Holger Mertens, sagt: Der Denkmalschutz werde „so lange ungenügend umgesetzt, wie die Unteren Denkmalbehörden nicht mit genug qualifiziertem Personal ausgestattet werden“. Dieses Problem packe der Entwurf nicht an, die angekündigte Einstufung der Kommunen sei praxisfern. Die Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes, Dr. Silke Eilers, ­befürchtet: „Hier wird ein wahres Bürokratiemonster geschaffen, das überdies eine Zwei-Klassen-Denkmalpflege in Kauf nimmt.“

Wider die Gepflogenheiten

Für die Deutsche Stiftung Denkmalschutz scheint es so, „als wolle die Ministerin dieses Gesetz entgegen dem vielfachen Rat der Fachwelt durchpeitschen“. Der extrem späte Zeitpunkt der Einbringung, ohne hinreichende Zeit für Debatten und Gespräche, widerspreche den Gepflogenheiten. Die Stiftung hatte gemeinsam mit anderen Initiativen mehr als 24  000 Unterschriften gegen den bisherigen ­Entwurf gesammelt und Anfang Dezember überreicht.

Die Zeit für Beratungen und Anhörungen ist tatsächlich knapp. Die letzten Plenarsitzungen vor der Landtagswahl sind für den 6. und 7. April terminiert. Dort könnte die Koalition aus CDU und FDP das neue Gesetz mit ihrer ­einen Stimme Mehrheit beschließen.

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