Kultur auf dem Land

Denkmalschutz: Scharfe Kritik auch an der zweiten Novelle

Zweiter Anlauf zum NRW-Denkmalschutzgesetz: Vor der Beratung im Landtag kommt aus den Landschaftsverbänden sowie aus Organisationen der Heimat- und Denkmalpflege ein durchwachsenes Echo.

Es hat sich inzwischen herumgesprochen: Das Land Nordrhein-Westfalen bereitet ein neues Denkmalschutzgesetz vor. Bau- und Heimatministerin Ina Scharrenbach hatte ihren ersten Entwurf nach erheblicher Kritik zurückziehen und überarbeiten müssen. Im März hat das Landeskabinett der neuen, zweiten Fassung zugestimmt. Bis Ende vergangener Woche konnten Organisationen und Verbände Stellung nehmen.

Viele haben sich zu Wort gemeldet – vom Westfälischen Heimatbund über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bis zu den Landschaftsverbänden im Rheinland und Westfalen, hierzulande seit fast 130 Jahren für die Baudenkmal­pflege zuständig. Allein der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übersandte eine 56 Seiten umfassende „fachliche Auseinandersetzung“, wie Barbara Rüschoff-Parzinger, die zuständige Kultur­dezernentin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, gegenüber dem Wochenblatt erläuterte.

Gesetz „ohne Not“ geändert

Neben anerkennenden Tönen wurde erneut erhebliche Kritik an der Gesetzesnovelle geäußert. Im Mittelpunkt stehen vor allem zwei Kernfragen:

  • Wie regelt das Gesetz den Konflikt zwischen Erhaltung und Bewahrung von Baudenkmälern einerseits und deren wirtschaftliche (Um-)Nutzung andererseits?
  • Welche Rolle sollen künftig die beiden Denkmalpflegeämter der kommunalen Landschaftsverbände im Rheinland (LVR) und Westfalen (LWL) spielen?

„Ich mache mir große Sorgen um die Zukunft der Baudenkmäler und der Kulturlandschaft“, fasst die LWL-Kulturdezernentin Bar­bara Rüschoff-Parzinger ihre Sicht auf die Novelle zusammen. Das Denkmalschutzgesetz von 1980 sei bewährt, das habe eine aufwen­dige, vom Bauministerium des Landes beauftragte Überprüfung („Evaluation“) ergeben. Dennoch werde es nun von eben diesem Ministe­rium „ohne Not“ geändert, kritisiert Rüschoff-Parzinger.

Fachleute sind "freiwillig" anzuhören

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