Landtag rechnet Anfang 2022 mit Entwurf

Denkmalschutzgesetz: Warten auf die Ministerin

Die Diskussion um ein neues Denkmalschutzgesetz für NRW reißt nicht ab. Eine Petition erhöht den Druck. Für eine Verabschiedung des Gesetzes in dieser Wahlperiode wird die Zeit knapp.

Schon vor anderthalb Jahren hat NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach den ersten Entwurf für eine Novelle des NRW-Denkmalschutzgesetzes vorgelegt. Nach lautstarker Kritik folgte eine neue Version. Und auch gegen diese rührt sich heftiger Widerstand. Anfang Dezember rückte die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) mit einer symbolischen Abrissbirne vor dem Landtag an. Mit im Gepäck hatte sie außerdem eine mittlerweile von mehr als 24  000 Menschen ­unterzeichnete Petition gegen das geplante „Denkmal-Nicht-Schutz­gesetz“, wie es die Gegner betiteln.

Prominente Kritiker

Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der DSD, kritisiert: Der Gesetzentwurf gebe wirtschaftlichen und politischen Interessen den Vorrang vor Interessen des Denkmalschutzes und die Fachämter bei den Landschaftsverbänden müssten nur noch optional angehört werden.

Auch einige prominente Vertreter aus der Kulturszene haben sich im Rahmen der Petition zu Wort gemeldet. So schreibt der aus Münster stammende Direktor des Museums für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin, Prof. Dr. Matthias Wemhoff: „Dieser Gesetzentwurf wirft Nordrhein-Westfalen um Jahrzehnte ­zurück.“ Einen Vergleich zur medizinischen Versorgung zieht Prof. Dr. Markus Harzenetter, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen und zuvor oberster Denkmalpfleger beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe: „Denkmalschutz ohne wissenschaftliche Expertise ist ähnlich unsinnig, wie eine Klinik ohne Ärztinnen und Krankenpfleger zu betreiben.“

Warten auf Gesetzesentwurf

Formal geht die Petition jetzt über den Landtagspräsidenten in den zuständigen Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Dessen Vorsitzender Hans-Willi Körfges (SPD) kündigte die Anhörung von Fachleuten an, wartet aber vor allem noch auf einen entscheidenden Schritt: Die Einbringung ­eines Gesetzesentwurfes in den Landtag. Aktuell liege weder dem Parlament noch dem Ausschuss ein entsprechendes Papier vor.

Anfang dieses Jahres hatte Ina Scharrenbach eine Verabschiedung des Gesetzes im Sommer und ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 angekündigt. Dann kamen die Proteste dazwischen und die Flutkatastrophe im Juli. Aus dem Ministerium heißt es nun lapidar: „Die Landesregierung strebt eine Verabschiedung der Denkmalschutznovelle in dieser Legislaturperiode an.“ Die letzten Plenarsitzungstage sind für den 6. und 7. April vorgesehen.

Der CDU-Abgeordnete Fabian Schrumpf schreibt auf Anfrage: „Die Einbringung des Gesetzentwurfs wird zeitnah erfolgen.“ Die Ministerin werde das übernehmen. Die CDU-Fraktion wolle darauf achten, dass das neue Gesetz die Ziele, Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen, garantiere.

Grüne fordern kleine Lösung

Die bisher kursierenden Entwürfe wollen sowohl die SPD als auch die Grünen nicht mittragen. Johannes Remmel von den Grünen, einst Landwirtschaftsminister in NRW, plädiert für eine kleine Lösung, um die dringenden Fragen in Sachen energetische Sanierung und Klimaschutz bei denkmalgeschützten ­Gebäuden zu klären. Alle anderen Fragen müssten ausgiebig geprüft werden. Hier favorisiert er eine spätere, möglichst fraktionsübergreifende Klärung. Er resümiert: „Das ist das Lied, was jetzt gesungen werden müsste, aber die Ministerin will lieber eine große Oper zur Aufführung bringen.“

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