Lebensmittelkennzeichnung

Herkunftsangabe an der Fleischtheke

Wer an der Fleischtheke kauft, konnte bislang nicht erkennen, woher das Fleisch stammt. Seit dem 1. Februar muss nun auch unverpacktes, unverarbeitetes Fleisch eine Herkunftskennzeichnung haben.

Bis Ende Januar war die Angabe zur Herkunft nur bei verpacktem, unverarbeitetem Fleisch und bei bestimmten Lebensmitteln wie den meisten frischen Obst und Gemüsearten, Eiern und Fisch vorgeschrieben, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Notwendig sind jetzt Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung, zum Beispiel „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Lebte ein Tier von Geburt bis Schlachtung im selben Land, kann es etwa lauten „Ursprung Deutschland“. Die Angabe einer Region wie „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“ ist nicht vorgeschrieben, aber möglich. Für unverpacktes Rindfleisch besteht die Pflicht zur Kennzeichnung bereits seit 2000.

Wie bei loser Ware üblich, muss die Kennzeichnung auf einem Schild, durch einen Aushang oder über sonstige schriftliche oder elektronische Informationsangebote an gut sichtbarer Stelle erfolgen.

Die Herkunftskennzeichnungspflicht gilt nur für unverarbeitetes Fleisch, betrifft also nicht Restaurants oder Kantinen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium erwägt, künftig auch Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung zur Angabe der Fleischherkunft zu verpflichten.

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