Einheitliche Mindeststandards für die Kennzeichnung und Bewerbung von Regionalität bei Lebensmitteln fehlen in der EU und auf nationaler Ebene. Label und Initiativen werden dagegen oft von Handelsketten oder Erzeugerverbänden ins Leben gerufen und sind Teil des Marketings – nicht immer mit offensichtlichen Kriterien.
Ein direkter Vergleich unterschiedlicher Siegel ist also quasi unmöglich. Bei hoch verarbeiteten Lebensmitteln mit vielen Zutaten übersteigen die Kosten für eine Kennzeichnung der Rohstoffe sogar oft den Nutzen für Verbraucher.
Wer regional einkaufen möchte, kann aber zum Beispiel die RegioApp nutzen. Sie listet Anbieter der gewünschten Produkte im Umkreis auf. Zudem geben einige unabhängige Siegel verlässliche Auskünfte.
Verpflichtend ist eine Herkunftskennzeichnung ohnehin auf frischem Obst und Gemüse, Eiern, Honig, frischem Rindfleisch, Fisch sowie sämtlichem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel.
Europäisches Sternblatt
Das EU-Bio-Siegel ist seit Juli 2010 eine Pflicht-Kennzeichnung für alle verpackten Biolebensmittel, die in der EU produziert und verkauft werden. Die Herkunft aller Zutaten muss im Sichtfeld des EU-Logos angegeben sein als „EU-Landwirtschaft“, „Nicht EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht EU-Landwirtschaft“.
Die Codenummer unter dem Logo – zum Beispiel DE-ÖKO-000 – beschreibt die Kontrollstelle. Über den genauen Ursprungsort des Produkts gibt sie keine Auskunft.
Nicht verwendet werden darf das Logo bei Produkten mit weniger als 95 % Biozutaten sowie Erzeugnissen aus Jagd und Fischerei. Zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Logo können Hersteller ihre Biowaren weiterhin mit dem sechseckigen deutschen Bio-Siegel kennzeichnen.
Alles im eigenen Bundesland
Das Produktzeichen „NRW Geprüfte Qualität“ garantiert, dass der Herkunftsbetrieb in Nordrhein-Westfalen liegt, dass alle Rohstoffe dorther kommen und dass Verarbeitung sowie Produktion und Verpackung dort erfolgt sind. Stammen alle Rohstoffe aus der Teilregion, in der ein Lebensmittelhersteller ansässig ist, kann das Produktzeichen um den Namen der Region ergänzt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen. Die Prüfkriterien gelten für Fleisch- und Wurstwaren, Fisch, Honig, Gemüse, Kartoffeln, Obst, Milch- und Käsereiprodukte sowie Eier.
Das Regionalfenster
Die freiwillige Kennzeichnung verrät Konsumenten auf einen Blick, woher die Hauptzutaten eines Produkts stammen und wo diese verarbeitet wurden. Sind mehrere Zutaten verarbeitet, ist in einer dritten Zeile der regionale Anteil in Prozent ausgewiesen. Das Fenster wird für jedes Produkt individuell erstellt.Die Definition der Region muss für Verbraucher klar und transparent abgegrenzt sein, zum Beispiel durch die Angabe eines Landkreises, Umkreises oder Bundeslandes. Auch die Kennzeichnung mit Naturräumen wie dem Sauerland, dem Teutoburger Wald oder Westfalen ist möglich.
Das Regionalfenster gilt deutschlandweit bisher für rund 5500 Lebensmittel, Blumen und Zierpflanzen. Für das Prüf- und Sicherungssystem sind 21 Zertifizierungsstellen bei der Regionalfenster Service GmbH zugelassen.
Genau hinschauen
Gleich drei Siegel kennzeichnen Produkte mit besonderer Herkunft oder Herstellungsweise – mit feinen Unterschieden:
Das Unionszeichen „Geschütze geografische Angabe“ (g.g.A.) soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren. Dabei muss nur einer der Produktionsschritte – also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung – im Herkunftsgebiet stattfinden. Ein Beispiel dafürist die „Nürnberger Rostbratwurst“.
Das Unionszeichen „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) garantiert die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung eines Erzeugnisses in einem festgelegten geografischen Gebiet nach einem anerkannten Verfahren. Ein Beispiel dafür ist der Allgäuer Bergkäse.
Das Unionszeichen „Garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) bezieht sich lediglich auf die Zubereitung des Produkts nach einem traditionellen Herstellungsverfahren, wie zum Beispiel bei „Serranoschinken“.
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