Wildunfälle

Wildunfallgefahr steigt

Im Herbst und besonders, wenn die Uhr auf Winterzeit umgestellt wird, steigt bundesweit die Zahl der Wildunfälle. Erfahren Sie hier, was bei einem Zusammenstoß mit Wild zu beachten ist.

Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes ereignen sich in Deutschland jährlich mehr als 200  000 Verkehrsunfälle mit Verletzten und erheblichen Sachschäden, weil Fahrzeuge mit Rehen, Wildschweinen oder Hirschen kollidieren. Tipps und Informationen zum Thema Wildunfall haben Experten der ARAG-Versicherung zusammengestellt.

Gefahr in der Dämmerung

Vor allem in den Morgen- und Abendstunden ist im Herbst mit vermehrtem Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen. Warnschilder markieren häufig stark betroffene Abschnitte. Doch auch auf unmarkierten Strecken kann Wild plötzlich auf der Straße auftauchen, insbesondere an bewaldeten Straßen. Wichtig ist es, das Tempo dort deutlich zu reduzieren. Autofahrer sollten zudem vor allem die Fahrbahnränder im Blick behalten und beachten: Wild ist selten allein unterwegs.

Bei Wild auf der Straße

Fernlicht ausschalten, hupen und kontrolliert bremsen, um den Tieren die Flucht zu ermöglichen. Gebremst werden sollte nur, wenn keine Gefahr eines Auffahrunfalls mit dem nachfolgenden Fahrzeug besteht. Unkontrollierte Ausweichmanöver sind tabu. Denn die Gefahr, mit Bäumen zu kollidieren, in den Straßengraben zu fahren oder in den Gegenverkehr zu geraten, ist dabei groß. Ist ein kontrolliertes Bremsen nicht mehr möglich, heißt es wohl oder übel, einen Wildunfall zu verursachen.

Das ist zu tun

Nach einem Wildunfall müssen Autofahrer die Unfallstelle sofort absichern und – sofern es verletzte Personen gibt – gegebenenfalls Erste Hilfe leisten. Anschließend sollte die Polizei verständigt werden, die den zuständigen Revierinhaber informiert. Dem verunfallten Wild sollten sich Verkehrsteilnehmer möglichst nicht nähern. Ist das Tier tot, darf der Autofahrer es nicht eigenmächtig mitnehmen. Denn das wäre Wil­derei, die in Deutschland mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Versicherung

Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für ­Unfälle mit Haarwild (wie Reh-, Schwarzwild, Fuchs oder Hase) und, je nach Vertrag, auch mit anderen Tierarten auf. Bei Schäden am Wagen, die nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht werden, handelt es sich nicht um einen Wildunfall. Hier kann der Schaden aber unter Umständen als „Rettungskostenersatz“ geltend gemacht werden. Darunter fallen nach Auskunft der ARAG-Experten Aufwendungen, die bei Eintritt des Versicherungsfalls gemacht werden, um diesen abzuwenden. Die Versicherung zahlt aber nur, sofern die Reaktion des Fahrers nicht reflexhaft und unter Berücksichtigung der Größe des Tieres angemessen war (OLG Saarbrücken, Az. 5 U 356/10 – 57). Besteht eine Vollkaskoversicherung, übernimmt sie in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug, auch wenn es kein Wildunfall war.

Herrenlos

Wildtiere gelten grundsätzlich als herrenlos. Daher ist der Jagdpächter, in dessen Revier sich der Wildunfall ereignet hat, in der Regel nicht haftbar, hat aber auch keinen Anspruch auf Schaden­ersatz oder Kostenerstattung für die Kadaverbeseitigung. Schaden­ersatz­ansprüche des Jagdpächters können jedoch dann entstehen, wenn ein Wildunfall nicht gemeldet wird und dadurch verwertbares Wildbret verdirbt.

Wildunfall nachweisen

Ob durch direkten Zusammenstoß oder durch ein Ausweichmanöver – in beiden Fällen muss der Fahrer seiner Versicherung nachweisen, dass der Unfall durch Wild verursacht wurde. Beweismittel sind zum Beispiel Polizeibericht, Bescheinigung des Jagdpächters, Fotos vom Unfallort und vom Schaden oder Zeugenaussagen. Fehlende Beweise können dazu führen, dass der Fahrer die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug tragen muss.

Wildunfallkarte
Seit ein paar Jahren werden im Kreis Steinfurt die Wildunfälle ­erfasst und in einer „Wildunfallkarte“ im Internet veröffentlicht. Mittels unterschiedlicher Farben wird dabei ersichtlich, ob es sich um einen Unfall mit Reh-, Dam- Schwarzwild oder „sonstiges Wild/Unbekannt“ gehandelt hat. Deutlich werden so die „Gefahrenhotspots“ im Kreisgebiet.
Mehr Infos gibt es hier: wochenblatt.com/wildunfall

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