Ansitzwarte für Greifvögel

Mobile Vogel-Jule

Um Schäden im Grünland zu verhindern, hatten Jäger in der Nordeifel eine pfiffige Idee: eine mobile Ansitzwarte für Greifvögel.

Wie lassen sich Schäden durch Wildschweine im Grünland mindern? Neben Vergrämungsmitteln und intensiver Bejagung suchten Jäger in der Nordeifel nach ergänzenden Maßnahmen. Schließlich hatten sie eine Idee: mobile Ansitzwarten für Greifvögel, sogenannte Julen.

Die Jäger hatten festgestellt, dass die Schäden auffallend häufig ­mitten in den Wiesen auftraten. Dort fanden sich dann auch mehr Mäuse­löcher als üblich. Da Greifvogel-Ansitzwarten meistens nur am Feldrand stehen, waren die Mäuse inmitten der Flächen wohl sicherer – was anscheinend auch das Schwarzwild spitz kriegte und ihnen folgte.

Greifvögel nutzen häufig Bäume am Waldrand als sogenannte Ansitzwarten – oder eben besagte ­Julen. Um den gefiederten Mäusejägern die Möglichkeit zu bieten, auch auf der Mitte der Wiesen­flächen Beute zu machen, sollten genau dort Julen hin. Doch fest installiert stehen diese den Landwirten bei der Mahd im Weg oder werden von Rindern auf der Weide umgestoßen. Die Jäger fanden eine Lösung: Sie bohrten 60 cm tiefe Löcher, ­setzen ein PVC-Rohr ein und stellten dort die Julen hinein. Die Holzkonstruktionen stabilisierten sie anschließend mit Keilen. Bevor Rinder im Frühjahr auf die Weide kommen oder wenn gemäht werden soll, werden die Julen entfernt und die Rohre mit einem passenden farbigen Deckel verschlossen.

Holzkeile sorgen für zusätzliche Stabilität der mobilen Ansitzwarte. (Bildquelle: Schumacher)

Wichtig ist natürlich, zunächst mit dem Eigentümer bzw. Bewirtschafter der Flächen über solche Pläne zu sprechen, bevor mit einem engagierten Bautrupp, Bohrer, Säge und Anhänger angerückt wird.

Lesen Sie mehr:

Hausschweinehalter wird diese Nachricht freuen: Viele Revierinhaber in Nordrhein-Westfalen vermelden aktuell, dass bei ihnen deutlich weniger Wildschweine vorkommen. Die Jagdstrecke ist um etwa zwei...

Jagdreviere werden häufig gegen Höchstgebot verpachtet. Dadurch ist das Problem von Wildschäden aber bei Weitem nicht gelöst.

In NRW bleibt die Jagd auf Schwarzwild für weitere fünf Jahre – unter Beachtung des Muttertierschutzes – ganzjährig erlaubt.