Jagdrecht

Auf dem Holzweg?

Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe übt scharfe Kritik am Positionspapier des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR).

Im Februar dieses Jahres hatte der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) ein Positionspapier zur Jagd veröffentlicht. Die er­forderlichen Wiederbewaldungs- und Waldumbaumaßnahmen zur Schaffung zukunftsfähiger Wälder „gelingen nur mit angepassten Wildbeständen“, heißt es dort. Und weiter: „Die derzeitigen gesetz­lichen Regelungen stellen hierfür aber kein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung.“ Vor diesem Hintergrund hatte der DFWR einen Forderungskatalog aufgestellt.

Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE) sieht hier noch erheblichen Diskussionsbedarf. So sei zwar die Forderung des DFWR richtig, den Abschuss konsequent am festzustellenden Verbiss aus­zurichten. „Dennoch muss trotz der sehr schwierigen Lage für die Waldbesitzer erst recht bei jeder einzelnen der vom DFWR eingeforderten Gesetzesänderungen genau betrachtet werden, ob diese den Land- und Forstwirten am ­Ende nicht mehr Schaden als ­Nutzen bringt“, heißt es in einem aktuellen Schreiben von Jürgen Reh, Geschäftsführer des VJE, das wir hier in Auszügen wiedergeben.

Mindestpachtdauer

Der DFWR fordert zu den Jagdpachtverträgen, dass diese nicht länger als fünf Jahre abgeschlossen werden dürfen, wenn auch nur ein einziger Jagdgenosse nicht damit einverstanden ist. Mit einer Flexibilisierung hat dies aus Sicht des VJE nichts zu tun. In der Praxis wollten Genossenschaften und Jagdpächter mit Blick auf die Planungssicherheit und die durch den Pächter zu tätigenden Investitionen eine längere Laufzeit als nur fünf Jahre. Da sei es praxisfern und auch schlicht undemokratisch, dass ein einzelner Jagdgenosse mit eventuell sogar verschwindend gerin­gem Flächenanteil aus individuellen Gründen, die nicht einmal etwas mit waldbaulichen Zielsetzungen zu tun haben müssten, eine von der Mehrheit gewünschte Verpachtung blockieren könne.

Laut einer weiteren Forderung des DFWR soll die Bildung von „besonderen Jagdbezirken“ ermöglicht werden. Waldbesitzer, die Mitglied eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses sind, sollen ihre Waldflächen aus der Genossenschaft herausnehmen und sich damit künftig quasi zu „Zwergjagdgenossenschaften“ von mindestens 75 ha zusammenschließen können.

Gefahr: Zerstückelung

Davor kann nach Ansicht des VJE nur eindringlich gewarnt werden. Schon die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die zur Austrittsmöglichkeit aus ethischen Gründen geführt hatte, sei ein „blaues Auge“ für das Revier- und Jagdgenossenschaftssystem. Eröffne man jetzt auch noch einzelnen Grundeigentümern diese weitere Austrittsmöglichkeit, sei zu befürchten, dass das Jagdgenossenschaftssystem insgesamt nicht mehr zu halten sein wird. Das ganze System der Solidargemeinschaft der Jagdgenossenschaft stehe dann auf der Kippe. Gerade aber dieses sei jetzt und in Zukunft für die Umsetzung der flächendeckenden effektiven Bejagung wichtig.

Weiterhin fordert der DFWR, dass forstwirtschaftliche Vereinigungen per Vollmacht die Stimmen ­ihrer Mitglieder in den Genossenschaftsversammlungen geltend machen können. Laut VJE können sich Jagdgenossen heute schon in der Versammlung vertreten lassen. Allerdings enthielten viele Satzungen einschränkende Regelungen. Gerade bei Verpachtungen sei Stimmensammelei in einer Hand oft festzustellen und erzeuge immer wieder Unmut. Anstelle sich hier mit Dauervollmachten ausrüsten zu wollen, sei es sinnvoller, wenn Waldbesitzer sich selbst in der Versammlung zur Wort melden und dort abstimmen würden.

Große Vorsicht sei zudem bei der Forderung nach Neuregelung des Wildschadensersatzes geboten. „Vereinfachung“ und „Beschleunigung“ klänge erst einmal gut, so Reh. Doch die Landwirtschafts- und Jagdrechtsinhaberverbände hätten sich in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich dagegen gewehrt, dass das Vorverfahren in Wildschadensangelegenheiten abgeschafft wird. Schließlich handele es sich um ein erfolgreiches, kostengünstiges und außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren.

Mangelnde Abstimmung

„Der DFWR kann nur eingeladen werden, gemeinsam mit den Jagdrechtsinhabern an praktikablen Vorschlägen zu arbeiten“, betont Reh. Das sei leider bisher versäumt worden.

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