Sozialwahl bei der SVLFG 2023
Sozialwahl 2023: 31. Mai ist Stichtag
Die meisten Wahlberechtigten dürften derzeit ihre Wahlunterlagen zur Sozialwahl erhalten haben. Also aufmachen, ankreuzen und zurücksenden. Am 31. Mai ist Stichtag.
In diesen Wochen findet die Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) statt. Inzwischen hat die SVLFG nach eigenen Angaben zirka 225000 Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten verschickt.
Wer wählen darf
Wahlberechtigt sind alle Unternehmer und Unternehmerinnen sowie deren Ehepartner in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.
Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Nur bei korrekter Ausfüllung und Rücksendung ist die Stimme gültig. Am 31. Mai 2023 ist Stichtag, dann müssen die Wahlbriefe bei der SVLFG eingegangen sein. Nach diesem Termin darf die Stimme nicht mehr berücksichtigt werden.
Video zur Wahl
Ein Erklärfilm zum Wahlverfahren gibt es hier. Fragen beantwortet der Wählendenservice unter der Telefonnummer 0800 589 2716 (gebührenfreien) oder per E-Mail an fragen-sozialwahl@svlfg.de.
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