Sozialwahl bei der SVLFG 2023

Sozialwahl 2023: 31. Mai ist Stichtag

Die meisten Wahlberechtigten dürften derzeit ihre Wahlunterlagen zur Sozialwahl erhalten haben. Also aufmachen, ankreuzen und zurücksenden. Am 31. Mai ist Stichtag.

In diesen Wochen findet die Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) statt. Inzwischen hat die SVLFG nach eigenen Angaben zirka 225000 Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten verschickt.

Wer wählen darf

Wahlberechtigt sind alle Unternehmer und Unternehmerinnen sowie deren Ehepartner in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.

Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Nur bei korrekter Ausfüllung und Rücksendung ist die Stimme gültig. Am 31. Mai 2023 ist Stichtag, dann müssen die Wahlbriefe bei der SVLFG eingegangen sein. Nach diesem Termin darf die Stimme nicht mehr berücksichtigt werden.

Video zur Wahl

Ein Erklärfilm zum Wahlverfahren gibt es hier. Fragen beantwortet der Wählendenservice unter der Telefonnummer 0800 589 2716 (gebührenfreien) oder per E-Mail an fragen-sozialwahl@svlfg.de.

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Sozialwahl: Warum und wozu wählen?

von Jörg Uennigmann, WLV

Leserfrage: Ich bekomme gerade diese ganzen Wahlunterlagen zugeschickt, habe mich aber noch gar nicht damit befasst. Worum geht es bei der Sozialwahl eigentlich? Ist sie wichtig?

Am 31. Mai 2023 findet die drittgrößte Wahl in Deutschland statt: die Sozialwahl. 1,5 Mio. Landwirte sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Fragen und Antworten zur Wahl bei der SVLFG.​

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