Interview

Sozialwahl 2023: Darum geht es​

Am 31. Mai 2023 findet die drittgrößte Wahl in Deutschland statt: die Sozialwahl. 1,5 Mio. Landwirte sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Fragen und Antworten zur Wahl bei der SVLFG.​

Wochenblatt: Herr, Uennigmann, aktuell verschickt die SVLFG recht kompakte Briefe. Was steckt drin und wer bekommt Post?

Jörg Uennigmann: Die SVLFG versendet Fragebögen. Es geht um die Wahlberechtigung zur Sozialwahl 2023. Angeschrieben werden die 1,5 Mio. in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versicherten Unternehmen. Dem Wahlausschuss der SVLFG ist aber nicht bekannt, ob die Unternehmer gleichzeitig Arbeitgeber sind oder nicht und somit Selbstständige ­ohne fremde Arbeitskräfte (SofA). Weil auch Ehepartner wahlberechtigt sind, wird noch abgefragt, ob die Unternehmerin oder der Unter­nehmer verheiratet ist. Die Angaben werden nur für Wahlzwecke verwendet.

Wozu eine „Sozialwahl“?

Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. In diesem Jahr sind rund 52 Mio. Menschen wahl­berechtigt. Die Idee dahinter ist einfach: Wer Beiträge einzahlt, soll mithilfe der gewählten Vertreter auch innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens bei seiner Sozial­versicherung mitbestimmen können. Gewählt werden die Verwaltungsräte der gesetzlichen ­Krankenkassen, die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Wahlstichtag ist der 31. Mai 2023.

Was wird in der SVLFG gewählt?

Gewählt wird die Vertreterversammlung, die häufig auch als das Parlament der SVLFG bezeichnet wird. Vertreten sind dort jeweils 20 Personen aus den drei Gruppen der SofA, der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmer.

Welche Aufgabe hat die Vertreterversammlung?

Das ist insbesondere die Wahl des Vorstandes, die Feststellung des...