Wochenblatt-Leser Andreas K. fragt: Ich bekomme gerade diese ganzen Wahlunterlagen zugeschickt, habe mich aber noch gar nicht damit befasst. Worum geht es bei der Sozialwahl eigentlich? Ist sie wichtig?
Jörg Uennigmann, WLV, antwortet: Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt und sind nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Insgesamt sind im Jahr 2023 rund 52 Mio. Menschen wahlberechtigt.
Gewählt werden die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen oder auch die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese Gremien beschließen zum Beispiel die Haushalte der Sozialversicherungen, wählen deren Vorstände und entscheiden im gesetzlich vorgegebenen Rahmen über das Leistungsspektrum, Bonusprogramme oder Wahltarife. Im landwirtschaftlichen Bereich gehören die Beiträge in der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse und im Leistungsbereich Umfang und Dauer der Betriebshilfe zu den wichtigsten Themen.
In der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) wird die Vertreterversammlung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gewählt, die auch die Belange der Landwirtschaftlichen Alterskasse sowie der Kranken- und Pflegekasse wahrnimmt. Sie besteht aus je 20 Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA).
"Friedenswahl" oder Wahlhandlung
Die Sozialwahl ist eine Listenwahl. Es stehen also nicht einzelne Personen zur Wahl, sondern Listen von Personen, die sich zusammengetan haben. Entsprechend der auf die jeweilige Liste entfallenden Stimmen werden dann die Sitze in der Vertreterversammlung vergeben. In aller Regel ziehen also nicht alle Personen einer Liste ein, sondern nur einige. Dabei ist die Reihenfolge entscheidend, in der die Kandidaten auf der Liste stehen. Gibt es nur eine Liste oder nur so viele Kandidaten wie Plätze, ziehen diese ohne Wahlhandlung in das Gremium ein. Solche „Friedenswahlen“ haben zum Beispiel bei der SVLFG in den Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber stattgefunden. In der Gruppe der SofA findet hingegen eine Wahlhandlung statt. Die SVLFG hat in den letzten Tagen die Wahlunterlagen verschickt. Es stehen insgesamt neun Listen auf dem Wahlzettel, wovon drei von bundesweiten Organisationen getragen und sechs eher regional ausgerichtet sind. Zu Letzteren gehört in NRW die Liste sieben mit Personen aus verschiedenen ländlichen und landwirtschaftlichen Organisationen.
Fazit: Ja, die Sozialwahlen sind wichtig und Sie sollten von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Die Wahlberechtigung zur SVLFG wurde mittels der im März versandten Fragebögen festgestellt. Wer vergessen hat, den Fragebogen zurückzuschicken, sollte schnell tätig werden. Eine Frist für die Rücksendung gibt es zwar nicht, aber der Wahlstichtag 31. Mai 2023 rückt schnell näher.
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(Folge 20-2023)