PV-Anlagen

PV-Freiflächen- und Agri-PV-Anlagen: Chance und Risiko

PV-Freiflächen- und Agri-PV-Anlagen können heute ein neues betriebliches Standbein sein. Doch was ist, wenn der Zubau steigt?

Die Ziele der Bundesregierung sind ambitioniert: Bis zum Jahr 2030 sollen deutschlandweit 215 GW Photovoltaik (PV)-Leistung installiert sein, 2040 bereits 400 GW. Zum Vergleich: ­Ende 2023 betrug die installierte Leistung laut Bundesnetzagentur in Deutschland knapp 82 GW.

Für Landwirte ergeben sich aus den Zubauplänen der Bundesregierung Chancen und Risiken: Auf der einen Seite kann Photovoltaik für Dach- und Flächeneigentümer eine interessante Einkommens­alter­native sein. Auf der anderen Seite, so Harald Wedemeyer, Rechtsanwalt beim Landvolk Niedersachsen, sind Betriebe (ins­besondere Tierhalter und Pächter) auf die Flächen angewiesen. Für sie, so Wedemeyer, bestehe die ­Gefahr, dass sie durch den Bau von PV-Freiflächenanlagen Flächen und damit Teile ihrer Existenzgrundlage verlieren. Hier sei eine gute regionale Planung nötig.

Netze voll, Preise tief?

Doch auch wer selbst investiert, sollte genau hinschauen. Wedemeyer nannte Folgendes:

  • Für die Energiewende reicht es nicht, die Erzeugungskapazitäten zu erhöhen. Genauso wichtig ist der Ausbau der Netzinfrastruktur sowie von Energiespeichern (etwa in Form von Batteriespeichern oder auch Wasserstoff). Kann der Netzausbau nicht mit dem Ausbau der Erzeugungskapazitäten Schritt halten, müssen Netzbetreiber zunehmend steuernd eingreifen und Anlagen abschalten, also sogenannte Redispatchmaßnahmen ergreifen. Anlagenbetreiber haben dann Anspruch auf einen Ausgleich. Das verursacht hohe Kosten, die heute schon bei rund 1 Mrd. € pro Jahr liegen. „Diese Kosten können schnell in den zweistelligen Milliardenbereich steigen und sind dann nicht mehr finanzierbar“, sagte Wedemeyer.
  • Bei starkem Zubau wird die Zahl der Stunden zunehmen, zu denen mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Die Strompreise werden negativ. Dies ist heute insbesondere an sonnigen und windigen Wochenenden der Fall, könnte aber zukünftig im Sommerhalbjahr öfter und länger vorkommen. Das Problem für Anlagenbetreiber: Nach einem gewissen Zeitraum mit negativen Strompreisen entfällt nach § 51 EEG für Anlagen mit einer installierten Leistung über 400 kW der Vergütungsanspruch. Im Jahr 2023 war dies der Fall, wenn die negativen Strompreise länger als vier Stunden am Stück galten. In den Jahren 2024 und 2025 liegt die Grenze bei drei ­Stunden, 2026 bei zwei Stunden und ab 2027 bei einer Stunde.
    „Die Betreiber tragen das Risiko“, sagte Wedemeyer. Wer daran denkt, eine Freiflächen- oder Agri-PV-Anlage zu bauen, sollte deshalb fallende Stromerlöse (auch bei Direktvermarktung und Direktlieferung) oder Zusatzinvestitionen in Batteriespeicher oder Anlagen zur Produktion von Wasserstoff einplanen. Ein weiterer Rat: Betreiber sollten nicht allein anlagenbezogen denken, sondern das regionale Stromversorgungssystem einbeziehen. „ Kooperationen mit dem lokalen Energieversorger können zukünftig sinnvoll sein“, sagte Wedemeyer.
  • Zu teuer, zu wenig Ertrag? Bisher hätte er Agri-PV eher skeptisch gesehen, sagte Wedemeyer. Mittlerweile gebe es aber sehr interessante Lösungen, bei denen eine installierte Leistung von bis zu 1 MW pro Hektar in Kombination mit Ackerbau möglich sei. „Das kann sich rechnen“, sagte er.

Flächen verpachten?

Noch ein Tipp: Auch wenn es auf den ersten Blick sehr reizvoll klingt, (Acker-)flächen für vielleicht 3000 oder 4000 € im Jahr an einen Projektierer oder Betreiber von PV-FFA zu verpachten. Bei der Verpachtung lauern zahlreiche, teils schwerwiegende rechtliche, erbrechtliche und steuerliche Fallstricke, so Wedemeyer. Wer ein Angebot bekommt, sollte deshalb unbedingt seinen Steuerberater und Rechtsanwalt um Rat fragen.

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