PV-FFA Flächenverpachtung: Diese Stolperfallen sollten Sie bei der Vertragsgestaltung kennen

Bei der Flächenverpachtung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen lauern in der Vetragsgestaltung einige Stolperfallen. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten.

Die jährliche Pacht sowie die Pachtsumme über die gesamte Vertragslaufzeit ist nur ein Aspekt, der bei der Flächenverpachtung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) eine Rolle spielt. Wie Rechtsanwalt Stefan Schomakers, WLV Steinfurt, berichtet, warten noch weitere Stolperfallen. Einige davon zählen wir an dieser Stelle auf. Ganz wichtig: Die Liste ist nicht vollständig und ersetzt auf keinen Fall die dringend zu empfehlende Vertragsprüfung durch einen Rechtsanwalt sowie das Gespräch mit dem eigenen Steuerberater!

Ziel: Flächensicherung

Ist ein Vertrag unterschrieben, ist es nicht mehr möglich, auf der Fläche selbst eine Anlage zu bauen oder sie an einen anderen Projektierer zu verpachten. Gleichzeitig garantiert die Unterschrift aber nicht, dass der Geschäftspartner tatsächlich baut. Viele Verträge dienen erst einmal der Flächensicherung. Ob ein konkretes Projekt kommt, ist nicht sicher. Wer also eine Unterschrift unter einen Vertrag setzt, bindet sich damit an einen Projektierer, ohne zu wissen, ob jemals Geld fließen wird. Empfehlenswert ist es deshalb, eine Rücktrittsklausel in den Vertrag aufzunehmen. Wird nach einem gewissen Zeitraum (vielleicht fünf oder sechs Jahre)...