Schulstart in NRW

Welchen Versicherungsschutz für Schulkinder?

Der Schulstart nach den Sommerferien rückt in NRW immer näher. Um Sicherheit für ihr Schulkind zu schaffen, müssen Eltern sich erst selbst absichern, rät der Bund der Versicherten e.V. (BdV).

Nächste Woche startet in NRW die Schule. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Schulkinder aus? Was sinnvoll und empfehlenswert ist, hat der Bund der Versicherten zusammengestellt.

Erst Eltern, dann Kinder absichern

Um Sicherheit für sein Schulkind zu schaffen, müssen sich zuerst die Eltern absichern. „Besonders wichtig sind die Privathaftpflichtversicherung sowie die Absicherung gegen die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Todesfalls und eines Arbeitskraftverlustes“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Eltern absichern: Für die Absicherung im Falle eines Arbeitskraftverlustes rät der BdV zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die wirtschaftlichen Folgen eines Todesfalls sei eine Hinterbliebenenabsicherung mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll und vor allem dann empfehlenswert, wenn Hinterbliebene und/oder die Kinder selbst nicht oder nur geringfügig zum Haushaltseinkommen beitragen und wirtschaftlich von einem Partner oder einer Partnerin abhängig sind. Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass die Rentenleistung der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung so hoch angesetzt ist, dass man seinen Lebensstandard aufrechterhalten kann und auch in der Zukunft liegende Ausgaben wie Kosten für ein Studium der Kinder gedeckt wären.

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Invaliditäts- oder Unfallversicherung für Kinder?

Invaliditätsversicherung: Nachdem die Eltern sich selbst gut versichert haben, sollten sie im nächsten Schritt finanzielle Sicherheit für den Fall schaffen, dass ihr Kind wegen schwerer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt ist. Für die Absicherung der finanziellen Folgen einer dauerhaften Invalidität oder schweren Krankheit empfiehlt der BdV vorrangig, eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen, die eine lebenslange Rente leistet. „Die Versicherungsleistung muss eine angemessene Rentenleistung vorsehen und so hoch sein, dass zumindest ein Elternteil beruflich für das Kind kürzertreten könnte – auch, wenn das Kind erwachsen wird. Denn beeinträchtigte Kinder können oftmals auch später kein eigenes Einkommen generieren“, sagt Boss.

Eine Kinderunfallversicherung sei dagegen nachrangig, soder BdV. Sie leiste nur bei unfallbedingter Invalidität eine vereinbarte Summe entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad. Als Ausweichoption können Eltern die Unfallversicherung mit Rentenleistung zur Absicherung ihres Kindes in Erwägung ziehen, wenn sie keine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen können.

Die Kinderinvaliditätsversicherung ist im Vergleich zu einer Kinderunfallversicherung deutlich teurer und wird nur noch von wenigen Versicherern angeboten.

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