Spielplatz: Wer haftet bei Unfall?

Wir haben für unsere Enkel einen Spielplatz gebaut mit Seilbahn, Kletterwand und anderen Geräten. Nun kommen auch Kinder aus der Nachbarschaft, um hier zu spielen. Wir haben nichts dagegen. Doch wer haftet, wenn den Kindern etwas passiert? Reicht es aus, wenn wir ein Schild aufstellen „Eltern haften für ihre Kinder“?

Sollte ein Kind beim Spielen auf Ihrem Spielplatz zu Schaden kommen, ist zu prüfen, inwieweit Sie als Grundstückseigentümer schadensersatzpflichtig sind. Eine Ersatzpflicht kann sich aus § 823 BGB ergeben (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht).

Spielgeräte, die auf privaten Grundstücken aufgestellt werden, müssen der DIN-Norm EN 71-8 entsprechen. So soll sichergestellt sein, dass bei der Kons­truktion und Herstellung der Geräte die anerkannten Regeln der Technik beachtet wurden. Haben Sie die Spielgeräte in einem Baumarkt oder bei einem Händler erworben, müssen die Geräte einen Herstellerhinweis tragen.

Beim Aufstellen ist zu beachten, dass der Boden unter den Geräten aus falldämpfendem Material...