Initiative Tierwohl

ITW-Abschlussaudit verpasst – das wird teuer!

Tierhaltung aufgegeben? Bei der Initiative Tierwohl (ITW) reicht eine einfache Abmeldung nicht. Ein Abschlussaudit ist Pflicht. Andernfalls drohen dem Schweinehalter hohe Rückzahlungen.

Wenn ein ITW-Schweinehalter die Tierhaltung aufgibt, meldet er sich ab: Bei der Tierseuchenkasse, bei der Berufsgenossenschaft, beim Schlachtbetrieb (falls er einen Vertrag hat). Die QS-Teilnahme und die Initiative Tierwohl (ITW) haben gerade Mäster oft nicht auf dem Schirm. Denn sie bekommen den Tierwohl-Bonus nicht aus dem ITW-Fond, sondern vom Schlachtbetrieb.

Das kann teuer werden!

Eine einfache Abmeldung reicht bei der ITW nicht. Schweinehalter haben sich bei der Anmeldung zur Initiative Tierwohl vertraglich zu einem Abschlussaudit verpflichtet. Damit belegen sie, dass die Kriterien bis zum Schluss eingehalten worden sind. Fehlt das Abschlussaudit, kann dies zu einer Sanktionsstrafe führen: Die Höhe bemisst sich an dem erhaltenen Tierwohlbonus ab dem letzten ITW-Audit bis zur Aufgabe der Schweinehaltung.

Schweinehaltern drohen Sanktionen

Der 3000 €-Einmalbonus aus dem letzten Jahr wird ebenfalls zurückgefordert. Zudem der eingenommene Tierwohlbonus – beides natürlich plus Mehrwertsteuer. Bei 2000 gemeldeten Ferkeln seit dem letzten Audit bei ITW werden 7140 € netto an Rückzahlung fällig. Bei Mästern bemisst sich die Sanktionsstrafe anhand der zur Schlachtung verkauften Tiere. Hat der Stall leer gestanden, wird die Sanktion anhand der gemeldeten Jahresproduktion berechnet.

Bündler rechtzeitig kontaktieren

Wer also mit seinen Schweinen und mit ITW aufhören will, muss – solange der Stall noch belegt ist – ein Abschlussaudit durchführen lassen. Drei Edeltickmänner im Krankenabteil reichen dafür nicht! ITW fordert eine „repräsentative Menge“, ohne konkret zu werden. Um da auf der sicheren Seite zu sein, rät Mathis Lemke vom Bündler IQ-Agrar: „Wer die Aufgabe der Schweinehaltung plant, sollte frühzeitig mit seinem Bündler Kontakt aufnehmen, um rechtzeitig ein Abschlussaudit zu planen.“

Auch wenn ein Landwirt noch nicht sicher ist, wie es mit seiner Schweinehaltung weitergeht, sollte der Landwirt seinen Bündler kontaktieren, solange noch Tiere im Stall sind. Dann kann das Bestätigungsaudit eventuell vorgezogen oder ein zusätzliches Bestätigungsaudit beauftragt werden. Wird der Produktionszweig danach aufgegeben, kann dieses als Abschlussaudit anerkannt werden.

Letzte Partie einstallen?

Ist die Entscheidung gefallen und der Stall ohne vorheriges Audit leergeräumt, kann der Betrieb eventuell noch eine „letzte Partie“ einstallen, um das Abschlussaudit zu ermöglichen. Auch hier sollte der Landwirt das Vorgehen mit seinem Bündler abstimmen, um die passende Lösung für den Einzelfall zu finden.

Falls der Stall als ITW-Stall verpachtet werden soll, ist ohnehin eine frühzeitige Meldung beim Bündler erforderlich, um eine mögliche Übergabe der ITW-Zertifizierung zu besprechen.

Nicht vergessen

Um das Audit zu bestehen, müssen auch für das aktuelle Jahr bereits Tränkewasser- und Klimacheck vorliegen. Zudem die Bescheinigung, dass der Landwirt an einer Tierwohl-Fortbildung teilgenommen hat.

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