Wenn zum 1. Januar 2023 die jüngste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft tritt, steigt die Einspeisevergütung für Photovoltaik (PV)-Dachanlagen. Anlagen zur Volleinspeisung erhalten einen Bonus, sodass die EEG-Vergütung hier höher ist als bei Eigenverbrauchsanlagen. Betreiber können die Vergütungsform jährlich wechseln.
Zu den PV-Dachanlagen gehören seit dem EEG 2021 Anlagen, die auf den Dächern von Wohnhäusern und Ställen errichtet werden. Etwas Vorsicht ist bei Scheunen oder ähnlichen Gebäuden geboten. Denn das EEG kennt auch die Klasse „sonstige Anlagen“. Dazu gehören Anlagen auf der Freifläche, aber auch auf Gebäuden, die nicht als Wohnhaus oder Stall genutzt werden und nach dem 31. März 2012 errichtet wurden.
Volleinspeisung lohnt
Allgemein gilt, dass sich PV-Dachanlagen mit den Vergütungen des EEG 2023 besser rechnen als bisher. Und das trotz der gestiegenen Anlagen- und Finanzierungskosten. Die Aussage, dass Eigenverbrauchsanlagen im Prinzip wirtschaftlicher als Volleinspeiseanlagen sind, bleibt bestehen. Allerdings kann sich die Wirtschaftlichkeit von Fall zu Fall stark unterscheiden.
Beispielhaft werfen wir einen Blick auf die Wirtschaftlichkeit einer 50 kWp-Anlage in der Volleinspeisung und bei Eigenverbrauch. Grundannahmen sind in beiden Fällen ein Stromertrag von anfänglich 47 000 kWh im Jahr und Netto-Anlagenkosten in Höhe von 50 000 €. Unterstellt ist eine Finanzierung über zehn Jahre zu einem Zinssatz von 3,8 %.
Die laufenden Kosten für die Wartung, den Messstellenbetrieb, die Versicherung und die Steuerberatung liegen bei der Eigenverbrauchsanlage geringfügig höher, da die Zähltechnik etwas aufwendiger ist. Hier wurde mit 1170 € im Jahr gerechnet, während bei der Volleinspeiseanlage 1150 € anfallen. Für die Einspeisung des Stroms steht der Anlage in der Volleinspeisung eine Vergütung von 11,72 Cent/kWh zu, wodurch ein Ertrag von 5622 € pro Jahr zu erwarten ist. Abzüglich der Kosten resultiert daraus für den Anlagenbetreiber im EEG 2023 ein prognositzierter Gewinn von jährlich 1418 €. Die Investition besitzt dabei eine Rendite von 6,3 %.
Bei Ansetzung der Vergütungswerte aus dem EEG 2021 läge die Einspeisevergütung deutlich tiefer. Es könnte kein Gewinn erwirtschaftet werden.
Und der Eigenverbrauch?
Für die Einspeisung der Eigenverbrauchsanlage wird vom Netzbetreiber eine geringere Vergütung von 7,46 Cent/kWh gezahlt. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist in diesem Fall die Höhe des Eigenverbrauchs im Betrieb. Im Beispiel handelt es sich um einen Apfelanbaubetrieb mit einem Kühllager und einem entsprechend hohen Strombedarf von 125 000 kWh pro Jahr. Der erwartete Eigenverbrauch liegt bei 35 700 kWh, was einem Eigenverbrauchsanteil von 76 % entspricht. Schon bei einem Strombezugspreis von 25 Cent/kWh ergibt sich eine jährliche Stromersparnis von 9981 €. Für die Einspeisung des Überschusses erhält der Anlagenbetreiber zusätzlich 860 €. Daraus ergibt sich ein jährlicher Gewinn von etwa 6615 € und eine Rendite von 17,4 %.
Trotz der in diesem Fall deutlich besseren Rendite ist eine Eigenverbrauchsanlage nicht immer zu empfehlen. Liegt der Eigenverbrauch aufgrund eines geringeren Stromverbrauchs beispielsweise nur bei 10 %, sinkt der jährliche Gewinn bei 25 Cent/kWh für den Strombezug deutlich auf nur noch 330 €, die Rendite auf 3 %. Der Betrieb der Anlage in der Volleinspeisung wäre interessanter.
Aktuell müssen viele Betriebe wesentlich höhere Strombezugspreise zahlen. Deshalb noch zwei Beispiele: Bei einem Bezugspreis von 35 Cent/kWh oder gar 55 Cent/kWh und 10 % Eigenverbrauch steigt der Gewinn auf 800 € bzw. 1740 €. Entsprechend höher ist der Gewinn natürlich bei Anlagen mit höheren Eigennutzungsanteilen.
Für diese hohen Strompreise weisen wir bewusst keine Rendite über 20 Jahre aus. Es ist nicht abschätzbar, wie sich die Strompreise langfristig entwickeln. Für eine solide Wirtschaftlichkeitsberechnung empfiehlt es sich, die Werte nicht zu hoch anzusetzen. Hilfreich für Betreiber ist aber, dass die Entscheidung „Eigenverbrauch oder Volleinspeisung?“ jährlich geändert werden kann.
Ab auf die Fläche?
Für Freiflächen- und Agri-Photovoltaik ist im EEG 2023 dagegen keine Verbesserung bei der Einspeisevergütung vorgesehen. Mit der EEG-Vergütung lassen sich die Anlagen nicht wirklich wirtschaftlich betreiben. Allerdings sind Betreiber aufgrund der Größe dieser Anlagen im Regelfall dazu verpflichtet, den Strom über einen Direktvermarkter an der Strombörse zu handeln. Hierüber können zumindest aktuell – der Börsenstrompreis für Photovoltaikstrom lag im September bei 31,6 Cent/kWh – deutliche Mehrerlöse erwirtschaftet werden.
Für einen wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen müssen die Mehreinnahmen über die Strombörse gar nicht so hoch sein. Allerdings stellt sich auch hier die Frage, wie sich die Strompreise in den nächsten 20 Jahren entwickeln.
In manchen Fällen lassen sich wirtschaftliche Stromerlöse über langfristige Direktverträge (Power Purchase Agreement oder kurz PPA) mit Stromkunden wie zum Beispiel anliegenden Gewerbebetrieben außerhalb des EEG sichern.
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