Hinzuverdienst

Rente: Ab 2023 mehr dazu verdienen

Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitiger Rente und bei der Erwerbsminderungsrente in der Landwirtschaftliche Alterskasse sollen sich zum 1. Januar 2023 grundlegend ändern.

Wer eine vorzeitige Altersrente erhält, darf demnach ab 1. Januar 2023 unbegrenzt dazu verdienen. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann der Bezieher ab dem nächsten Jahr monatlich bis zu 1447,60 € dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung ist es doppelt so viel Geld. Hier soll die Hinzuverdienstgrenze zukünftig monatlich bei 2895,20 € liegen. Die neuen Regelungen brachte nach Angaben der SVLFG die Bundesregierung per Gesetzentwurf auf den Weg.

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