Bauernverband fordert 1 Milliarde Euro Dürrehilfe

Der deutsche Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied hat finanzielle Unterstützung in Höhe von 1 Mrd. Euro gefordert. Nötig sei dies, um die Ausfälle der monatelangen Trockenheit auszugleichen, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat Hilfe für die von der Dürre betroffenen Landwirte gefordert und die benötigte Summe auf 1 Mrd Euro beziffert. Dieses Geld sei notwendig, um die Ernteausfälle aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und Trockenheit auszugleichen, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied am Wochenende gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nach Rukwieds Worten muss zunächst der Notstand erklärt und so die gesetzliche Grundlage für einfache, direkte Hilfen geschaffen werden. In einem zweiten Schritt seien dann Bund und Länder gefordert, ein Budget zur Verfügung stellen.

Polster für schlechte Zeiten

Außerdem hob Rukwied erneut den Vorschlag für eine für „steuerfreie Risikoausgleichsrücklage" aufs Tablett. Die Landwirtschaftsbetriebe müssten steuerfreie Rücklagen bilden können, um mit der Auflösung dieser Polster schlechte Zeiten überbrücken zu können, erläuterte der Verbandspräsident. Es sei „zwingend erforderlich, dass Deutschland stabile ländliche Räume mit stabilen Betrieben" habe. Einbußen von 50 % bis 70 % seien für viele Betriebe existenzbedrohend. Zusätzlich spricht sich der DBV dafür aus, dass der Staat für die nächsten Jahre seinen Zuschuss für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft um mindestens 100 Mio Euro pro Jahr erhöht.

Kabinettssitzung zur Dürre

Die Bundesregierung will sich bei der Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch mit den Auswirkungen der Dürre auf die Landwirtschaft befassen und von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf den aktuellen Stand bringen lassen. Eine Entscheidung über Hilfen des Bundes soll der Ressortchefin zufolge aber erst nach Vorlage des Ernteberichts Ende August getroffen werden. Klöckner erinnerte an die bereits erfolgten Liquiditätsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der Freigabe ökologischer Vorrangflächen für die Futterwerbung. Außerdem seien weiterhin Steuerstundungen oder Pachtstundungen bei Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft möglich.

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