Kommentar
Keine Herdenschutzhunde – keine Weidetiere
Das aktuelle Gerichtsurteil aus NRW trifft die Weidetierhalter voll ins Mark. Es darf auf keinen Fall als Präzedenzfall dienen.
Weidetierhaltung oder Deichschutz sind vielerorts ohne professionell ausgebildete Herdenschutzhunde kaum möglich. Deshalb trifft das aktuelle Gerichtsurteil aus NRW alle Schaf- und Weidetierhalter voll ins Mark. Das OVG Münster ordnete für die sieben Herdenschutzhunde einer „Hobby-Tierhalterin“ aus dem Rhein-Sieg-Kreis von 22 bis 6 Uhr Stubenarrest an.
Praktiker reagieren zu recht mit Unverständnis. Gerade nachts brauchen die Tiere auf der Weide Schutz. Denn Wölfe werden sich nicht an irgendwelche Ruhezeiten halten, die ein Gericht für Herdenschutzhunde ausspricht. Für Schaf- und Weidetierhalter verschärft das die grundsätzliche Frage: Ist Weidetierhaltung überhaupt noch erwünscht?
Jetzt ist es wichtig, dass Justitia mit den Landwirten den Schulterschluss übt, wie es der Verein für arbeitende Herdenschutzhunde fordert: In dem speziellen Einzelfall ist der Maulkorb für die Herdenschutzhunde nachvollziehbar. Keinesfalls darf dieses Urteil als Präzedenzfall dienen, wenn sich Nachbarn beschweren, weil Herdenschutzhunde ihren Job machen. Sonst hat Justitia das Urteil über die Weidetierhaltung gleich mitgefällt.
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