OVG-Urteil zu Herdenschutzhunden

Katastrophe für Weidetierhalter?

Herdenschutzhunde müssen nachts rein, sagt ein Gericht aus NRW. Das sorgt für Empörung. Wir haben hinter den Fall geschaut – und Dinge erfahren, die das Urteil in ein anderes Licht rücken.

Eine Landwirtin aus dem Rhein-Sieg-Kreis muss nachts und stundenweise an Sonn- und Feiertagen beim Wolfsschutz auf ihre Herdenschutzhunde verzichten, weil sie ihre Hunde drinnen einsperren muss, um die Nachbarschaft vom Gebell der Tiere zu verschonen. Das entschied das NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster vergangene ­Woche Donnerstag. Der Beschluss ist nicht ­anfechtbar (Az. 8 B 833/23).

Die Empörung ist groß. Wir haben hinter den Fall geschaut – und Dinge erfahren, die das Urteil in ein anderes Licht rücken.

Gegend ist Wolfsgebiet

Wie das OVG berichtet, hält die Landwirtin aus der Gemeinde Windeck im Nebenerwerb 46 Tiere, darunter Galloway-Rinder, Ponys, Esel, Ziegen und Schafe. Die Weiden grenzen an ein Dorf. Die Gegend gehört zum Wolfsgebiet Oberbergisches Land am Rand der Leuscheid. Wölfe aus dem Leuscheider Rudel haben in diesem Jahr schon einige Dutzend Schafe in der Region gerissen. Die jüngsten Nutztierrisse im Rhein-Sieg-Kreis registrierte das Portal „Der Wolf in NRW“ des Umweltministeriums am 16. und am 8. August in Windeck bzw. Eitorf.

"Hunde bellen permanent"

Die Tierhalterin aus Windeck setzt zum Schutz ihrer Tiere vor Wölfen sieben Herdenschutzhunde ein. Die Hunde würden laut OVG „rund um die Uhr bellen“. Das berichten auch Beobachter. Wie das Wochenblatt exklusiv erfahren hat, sind neben den sieben Hunden, die die Weidetiere schützen, noch mindestens sieben weitere Hunde auf dem Grundstück. Die würden sich auch permanent anbellen. Zudem wollen die Beobachter wissen, dass die Hunde weder nach Geschlechtern getrennt gehalten werden noch kastriert sind, weswegen angeblich auch Inzucht ein Problem darstelle. Die Gemeinde habe der Hundehalterin mehrmals signalisiert, den Hundebestand zu reduzieren.

Nachbarn beschweren sich

Nach Beschwerden der Nachbarn ordnete die Gemeinde laut Mitteilung des OVG an, die Hunde von 22 bis 6 Uhr sowie sonn- und feiertags auch von 13 bis 15 Uhr in einem ­geschlossenen Gebäude unterzubringen. Dagegen wehrte sich die Hundehalterin beim Verwaltungsgericht (VG) Köln. Dies wies den Eilantrag zurück. Auch die Beschwerde vor dem OVG scheiterte. Hundegebell gehöre in einer dörflichen Gegend zwar in gewissem Umfang zur ortsüblichen Geräuschkulisse, auch der Herdenschutz sei zu berücksichtigen.

Das Gebell genieße jedoch auch in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet keinen absoluten Vorrang vor dem berechtigten Interesse der Nachbarn, begründete der 8. Senat seine Entscheidung. Weiter heißt es, die Frau aus der Gemeinde Windeck habe nicht nachgewiesen, während der Ruhezeiten zwingend auf die Hunde angewiesen zu sein. Zum einen habe sie einen Elektrozaun, der den aktuellen Förderrichtlinien entspreche, zum anderen könne sie einen Teil der Tiere im Stall unterbringen. Sie machte weder Angaben zur notwendigen Anzahl von Herdenschutzhunden für ihre 46 Nutztiere noch konnte sie nachweisen, dass die Hunde nach einem anerkannten Standard als Herdenschutzhunde zertifiziert sind.

Tierhalter empört und in Sorge

Als das Urteil bekannt wurde, sprach das Wochenblatt mit Weidetierhaltern aus NRW und Niedersachsen. Sie kommentieren die Entscheidung des OVG mit Worten wie „Unsinn, nicht nachvollziehbar, lächerlich, Katastrophe“. Sie fürchten durch den Fall weitere negative Folgen für die Weidetierhaltung. „Wofür haben wir Herdenschutzhunde, wenn wir sie ausgerechnet nachts im Stall einsperren sollen?“, fragt ein Tierhalter aus dem Rhein-Sieg-Kreis.

Urteil nachvollziehbar

Nicole Benning, zweite Vorsitzende des bundesweit tätigen Vereins für arbeitende Herdenschutzhunde, versteht die Weidetierhalter, kann aber auch die Entscheidung der Richterin am OVG nachvollziehen.

„Es darf nicht dazu kommen, dass dieses Urteil richtungsweisend ist.“​ Nicole Benning​

In Kenntnis des betroffenen Betriebes mahnt der Verein für arbeitende Herdenschutzhunde in einer offiziellen Stellungnahme zur Einzelfallbetrachtung und fordert, dringend einen Rechtsrahmen zum Einsatz arbeitender Herdenschutzhunde, der sowohl für Tierhalter als auch für beteiligte Behörden wie Veterinär- und Ordnungsämter und ebenso für betroffene Bürger Verhaltensregeln zum Umgang mit diesen Hunden festlegt. Solange eine derartige Rechtsgrundlage nicht vorhanden sei, müsse in jedem Fall von Klagen gegen Hundegebell immer die betriebliche Situation im Einzelfall geprüft und beurteilt werden. „Es darf nicht dazu kommen, dass dieses Urteil richtungsweisend ist“, betont Benning.

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