Vogelgrippe bei Mastenten

Geflügelpest im Kreis Gütersloh nachgewiesen

In einem Entenmast-Betrieb in Versmold, Kreis Gütersloh, ist Geflügelpest nachgewiesen worden.

Erstmals in der Wintersaison 2023/2024 ist auch in Nordrhein-Westfalen die Geflügelpest ausgebrochen, auch bekannt als Vogelgrippe. In einem Betrieb im Kreis Gütersloh ist am 12. Dezember 2023 ein Ausbruch der Tierseuche festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat den Ausbruch bestätigt. Der Betrieb wurde bereits beim Verdacht des Ausbruchs am 10. Dezember 2023 vorsorglich gesperrt. In Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurden durch das Veterinäramt des Kreises Gütersloh alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst. Dazu gehöre laut Angaben des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW auch die Tötung der rund 30.000 Mastenten aus dem betroffenen Bestand.

Erforderliche Schutzmaßnahmen

Der Kreis Gütersloh setzt derzeit weitere Schutzmaßnahmen um. Die konkreten Regelungen in der Schutzzone mit drei Kilometern Radius und der Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius finden Sie in der Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh vom 13. Dezember 2023 sowie hier

Hinweise für Geflügelhalter

Darüber hinaus veröffentlicht das Ministerium folgende Schutzhinweise für GeflügelhalterInnen:

  • Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und Halter dazu aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen.
  • Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
  • Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand schnellstmöglich abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.
  • Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde verendeter wildlebender Wasservögel oder Greifvögel beim Veterinäramt des jeweiligen Kreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt zu melden.

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