Neue Corona-Schutzverordnung NRW
Corona-Testung an Schlachtbetrieben: Droht wieder Schweinestau?
Auch genesene und geimpfte Arbeiter in der Fleischwirtschaft müssen nun einmal pro Woche getestet werden. Quarantänen könnten zum Ausfall von Schlachtbetrieben führen.
Die Landesregierung NRW hat mit der neuen Coronatest- und Quarantäneverordnung festgeschrieben, dass auch genesene und geimpfte Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft einmal pro Woche getestet werden müssen. Diese nur in der Fleischwirtschaft geltende Regelung soll erst einmal nur bis Mitte Januar 2022 greifen. Hubertus Beringmeier hat als WLV-Präsident und Vorsitzender des Landesmarktverbandes NRW an Minister Laumann geschrieben, warum denn diese Regelung nur für die Fleischwirtschaft gilt und nicht für andere Branchen. Niedersachsen hat beispielsweise andere Vorschriften. Prompt kam es natürlich in NRW aufgrund der Testungen wieder zum Ausfall von Schlacht- bzw. Zerlegekapazitäten. Es war bisher verkraftbar – aber förderlich für einen Anstieg der Schweinepreise ist das nicht.
Infektionen vorbeugen
Minister Laumann hat in seinem Antwortschreiben darauf hingewiesen, dass mit der Testung größeren Covid 19-Ausbrüchen vorgebeugt werden soll – denn ohne Tests könnten sich Infektionen unerkannt in größerem Umfang verbreiten. Außerdem sei das Arbeiten vieler Personen in gekühltem Raumklima ein besonderer Risikofaktor.
In der Tat hat die Angelegenheit zwei Seiten: Durch die Testung werden infizierte Personen und Kontaktpersonen ohne Symptome „aus dem Verkehr“ gezogen und damit der Personalmangel in dem Sektor weiter verstärkt. Das führt im Vergleich zu anderen Bundesländern auch zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Frage der Dauer von Quarantänen von geimpft und/oder geboostert Infizierten ist bekanntlich Gegenstand der politischen und fachlichen Diskussionen – und könnte bei der Omikrom-Variante mit erheblicher Infektiosität zum Ausfall ganzer Schlachtbetriebe führen. Und noch ist der Höchststand dieser Welle nach Ansicht der Virologen längst nicht erreicht. Andererseits hatten zuvor einige Schlachtbetriebe von sich aus einmal pro Woche die gesamte Belegschaft getestet, um unerkannten Infektionen vorzubeugen.
Politische Entscheidungen stehen aus
Fakt ist jedenfalls, dass hohe Infektionsraten die Schlachtbetriebe lahmlegen könnten, wenn es auch nur einen Teil der Belegschaften trifft. Denn Schweine und Rinder kann man weder nur halb schlachten noch halb zerlegen. Jedenfalls hat es noch niemand probiert. Die anstehenden politischen Entscheidungen zum Umgang mit Infizierten und Kontaktpersonen könnten in den nächsten Wochen darüber entscheiden, ob sich bei den Schlachtzahlen und Preisen etwas tut oder nicht. Für unsere gebeutelten Schweinehalter ist das von elementarer Bedeutung.
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