Düngeverordnung in NRW

NRW: Die "Roten Gebiete" ändern sich

Zum 31. Dezember schrumpft die "Gebietskulisse" nitratbelasteter Flächen geringfügig um rund 1600 ha. In Einzelfällen können „grüne“ Flächen dennoch plötzlich rot werden. Was steckt dahinter?

Dieses Jahr hat es umfassende Änderungen der Gebietskulissen gegeben. Zum 31. Dezember 2021 wird die Gebietskulisse erneut geändert. Dabei geht es hauptsächlich um Feldblöcke, deren Zuschnitt sich im Jahresverlauf geändert hat. Dadurch reduziert sich die Nitratkulisse in NRW geringfügig von jetzt 165.204 ha auf 163.580 ha im Jahr 2022.

Plötzlich eine „rote“ Fläche?

Trotzdem kann es im Einzelfall auf Betriebsebene mit der neuen Kulisse ab 1. Januar 2022 zu einer Ausweitung der belasteten Flächen im Betrieb kommen. Betriebsflächen, die bis Ende 2021 nicht im belasteten Gebiet lagen und für die Maßnahmen für nitratbelastete Gebiete nicht relevant waren, könnten dann ab 1. Januar 2022 in einem nitratbelasteten Gebiet liegen, für das die zusätzlichen Vorgaben einzuhalten sind. Da dies der Flächenbewirtschafter nicht vorhersehen konnte, gilt für solche Betriebe ein Bestandsschutz für Winterraps und Wintergerste, die im Herbst 2021 berechtigter Weise gedüngt wurden und für die eine entsprechende Düngebedarfsermittlung für die komplette Kultur erstellt wurde. In diesen Fällen ist keine Anpassung an die Minus-20%-Regelung zur Stickstoffdüngung erforderlich.

Der Bestandsschutz bezieht sich auch auf den verpflichtenden Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen, die 2022 gedüngt werden sollen und auf die Verpflichtung zur Nmin-Analyse vor herbstlicher Rapsdüngung. Wichtig ist, dass jegliche Zufuhr von Phosphat zu 100 % zu berücksichtigen ist und gilt selbstverständlich auch für Herbstdüngungen.

Hintergrund: Informationen zur Düngeverordnung

Die Düngeverordnung gibt für die Bewirtschaftung von Flächen in belasteten Gebieten zusätzliche Maßnahmen vor. Die zusätzlichen Vorgaben für nitratbelastete Gebiete sind sehr umfassend und seit 1. Januar 2021 einzuhalten. Über die Landesdüngeverordnung NRW werden weitere zwei Maßnahmen für die beiden Belastungsgebiete Nitrat und Eutrophierung festgelegt, die Analysepflicht für organische Dünger und die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen.

Die Ausweisung der belasteten Gebiete in Nordrhein-Westfalen entspricht den Vorgaben der bundesweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete (AVV GeA). Diese ermöglicht eine jährliche Kulissenanpassung jeweils zum 31.Dezember. Die Gebietsausweisung erfolgt auf Ebene von Feldblöcken. Ändert sich deren Zuschnitt im Jahresverlauf, muss die Kulisse korrigiert werden. Zudem können weitere kleinere Korrekturen aufgrund fehlerhafter Gemeindezuordnung von Flächenbilanzen erforderlich werden.

Abhängig vom Ergebnis der Verhandlungen mit der EU-Kommission ist 2022, gegebenenfalls auch 2023 mit einer weiteren Änderung der Kulissenausweisung zu rechnen. Aus Sicht der EU-Kommission können die Ziele der europäischen Nitratrichtlinie mit der jetzigen Größe der Kulissen nicht erreicht werden.

SO FINDEN SIE IHRE FLÄCHEN

Die Gebietskulisse will das LANUV auf der Seite www.elwasweb.nrw.de kurzfristig veröffentlichen. Ihre Flächen finden sie dort mit folgenden Schritten:

1. Klicken Sie oben auf den Reiter "Karte".

2. Links erscheint ein Reiter. Um die nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete zu sehen, klicken Sie auf „Gebiete nach § 5, § 13 a Düngeverordnung und § 38 a WHG“.

3. Sie können die individuelle Gebietskulisse ankreuzen und in der Karte anzeigen lassen; die Kulissen können auch in Kombination angezeigt werden.

4. Die „neuen“ Kulissen heißen: „mit Nitrat belastete Gebiete nach §13a DüV (01/2022)“, „eutrophierte Gebiete nach §13a DüV (01/2022)“ und „Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach §13a DüV (01/2022)“. Die „alten“ Kulissen können dort auch weiterhin ausgewählt werden.


5. In der Suchleiste oben in der Mitte können Sie z.B. den Ort eingeben, in dem Sie einen Feldblock suchen.


6. Über das "+-Zeichen" am rechten Rand können Sie die Karten vergrößern.

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