In der Region Petershagen-Hille-Minden sind fünf der sechs Grundwassermessstellen, die zur Ausweisung der nitratbelasteten, roten Gebieten herangezogen wurden, fachlich dazu nicht geeignet. Die Eignung der sechsten Belastungsmessstelle ist zumindest zweifelhaft. Zu diesem Paukenschlag“-Ergebnis kommt Dr. Stephan Hannappel von der HYDOR Consult GmbH.
Der Diplom-Geologe hat die Messstellen in den vergangenen Monaten im Auftrag der Interessengemeinschaft „IG gerechte Messstellen“ unter die Lupe genommen und den Landwirten bzw. IG-Mitgliedern sein Gutachten jetzt präsentiert.
Gutachten bestätigt Skepsis
Die Bauern um ihren IG-Vorsitzenden Heiner Müller hatten die Untersuchung mit Spannung erwartet. Schließlich bezweifeln sie schon lange die Eignung etlicher Messstellen hinsichtlich ihres Standortes, der Gründe ihrer Belastungen und/oder ihrer korrekten Bauweise. Bei der Ausweisung von roten Gebieten fordern sie zudem, das deutlich mehr Messstellen als bislang zur Beurteilung der Nitratbelastung herangezogen werden. Die Ergebnisse aus dem geologischen Gutachten bestätigen insofern die Skepsis der betroffenen Bauernfamilien.
Nach eingehender Prüfung der beim NRW-Landesamt LANUV und bei der Landwirtschaftskammer angeforderten Messstellendaten hat Dr. Hannappel festgestellt, dass ein Großteil der besagten Messstellen die Anforderungen des technischen Regelwerkes nicht erfüllt, weil beispielsweise die obligatorische Sperrschicht aus Ton fehlt und die Messwerte daher durch Fremdeinflüsse verfälscht werden können.
Außerdem haben die Behörden in einigen Fällen über die Modellierung großflächige, rote Gebiete ausgewiesen, in denen es gar keine Messstellen gibt – gewissermaßen als potenziell nitratbelastet im Sinne des vorsorgenden Grundwasserschutzes. Und nicht zuletzt moniert der Gutachter, dass bei der Modellierung der Stickstoffsalden einige, die Landwirtschaft entlastende Punkte – wie die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers und der Nitratabbau nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Interesssengemeinschaft prüft Klage
Die Interessengemeinschaft hat sich auf jeden Fall rechtlichen Beistand bei einem erfahrenen Fachanwalt geholt. Die Bauern überlegen jetzt, ob, wie und wann sie den Klageweg beschreiten. Denkbar wäre unter anderem ein Normenkontrollantrag gegen die einschlägige Landesverordnung.