Landwirtschaftliche Rentenbank

Neues Investitionsprogramm Landwirtschaft: Jetzt teilnehmen

Vom 16. bis 26. Januar findet das nächste Interessenbekundungsverfahren für das "Investitions- und Zukunftsprogramm in der Landwirtschaft" statt.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank startet heute (16. Januar 2023) ein neues Interessenbekundungsverfahren im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“. Unternehmen, die zur Antragstellung eingeladen werden wollen, müssen sich bis zum 26. Januar 2023 im Förderportal der Rentenbank registrieren. Zum Förderportal geht es hier.

Wenn die Frist abgelaufen ist, führt die Rentenbank per technischem Zufallsverfahren eine Reihung aller eingegangenen Interessenbekundungen durch. Danach versendet sie die Einladungen zur Antragstellung entsprechend den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Die Einladung ist wichtig. Denn nur Unternehmen, die eine Einladung zur Antragstellung erhalten, können im Förderportal der Rentenbank einen Antrag innerhalb der in der Einladung aufgeführten Kategorie stellen.

Kategorien und Fristen

  • Bei den Kategorie A – „Maschinen der Außenwirtschaft“ und B – „Separationsanlagen“ haben die Unternehmen ab Datum der Einladung 30 Tage Zeit, ihren Antrag im Förderportal fertigzustellen.
  • Bei der Kategorie C – „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger“ beträgt die Frist 120 Tage.

Hinweise zum Antrag

  • Bei Herstellern und Lieferanten eingeholte Angebote bilden die Grundlage des Antrags.
  • Bei der Erfassung des Antrags im Portal ist der Fördergegenstand aus der jeweils gültigen Positivliste konkret zu benennen und die Investitionssumme gemäß dem wirtschaftlichsten Angebot anzugeben.
  • Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zusammen mit dem Einladungsschreiben bei der Hausbank einzureichen.

Eine Teilnahme am aktuellen Interessenbekundungsverfahren ist verpflichtend für alle, die an einer Förderung aus dem Programm interessiert sind. Die Rentenbank weist darauf hin, dass Interessenbekundungen aus dem Juli 2022 ihre Gültigkeit verlieren.

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