Melderegister für Pflanzenschutzmittel?

Cem Özdemir legt in der Pflanzenschutzpolitik eine Kehrtwende hin. Behörden sollen die Anwendungsdaten für Pflanzenschutzmittel erfassen.

Kommt ein Melderegister für Pflanzenschutzanwendungen in der Landwirtschaft? Kurz nach dem Start des Landwirtschaftsministers Cem Özdemir rückt dies näher an die Landwirtschaft. Özdemir ist bereits vor Weihnachten aus der bisherigen Linie des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) ausgeschert.

Reform auf EU-Ebene

Gemeinsam mit Österreich hat Deutschland zwei Tage nach Özdemirs Amtsantritt gegen eine eher moderate Position der EU-Mitgliedstaaten zur Agrarstatistik gestimmt, die eine fünfjährige Übermittlung von Pflanzenschutz-Anwendungsdaten der Länder an die EU regelte. „Wir fordern hier einen kürzeren Zeitraum und haben im Rat die Erteilung des Verhandlungsmandats abgelehnt. Wir haben uns ebenfalls vorbehalten, im Laufe der kommenden Verhandlungen weitere Punkte aufzugreifen“, bestätigte eine Sprecherin des BMEL auf Nachfrage.

Alle fünf Jahre nicht akzeptabel

Konkreter fasste es das BMEL in einer Meldung auf Twitter am Tag nach der Vereidigung von Özdemir: „Zielerreichung der Farm-to-Fork-Strategie muss systematisch überprüf- und messbar sein. Die Übermittlung der Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur alle fünf Jahre ist für Bundesminister Cem Özdemir nicht akzeptabel. Deutschland wird deshalb gegen den vorliegenden Entwurf stimmen.“

Gemeint ist die aktuelle Reform der EU-Agrarstatistik Verordnungen. Dort starten im Januar die Trilog-Verhandlungen aus den drei EU-Institutionen Rat, Parlament und Kommission. Die aktuelle französische Ratspräsidentschaft strebt eine Verabschiedung der Statistikverordnungen im ersten Halbjahr 2022 an. Zum Jahresende hatten die EU-Mitgliedstaaten dafür ihre Positionen abgeklopft.

Özdemir kann sich auf den Koalitionsvertrag beziehen. Dort hat die Ampel-Regierung festgelegt, den Pflanzenschutzeinsatz „auf das notwendige Maß“ zu beschränken, einen konkreten Reduktionswert aber vermieden. Umweltministerin Steffi Lemke hatte in ihren ersten Interviews gesagt: „Wir können den Pestizideinsatz durch finanzielle Anreize, aber auch durch Ordnungsrecht verringern.“

Hebel ist der Green Deal

Hebel für die Regierung ist der EU-Green-Deal, der in der Farm-to-Fork-Strategie eine Reduktion des Pflanzenschutzeinsatzes um 50% bis 2030 vorgibt. Umweltverbände fordern die regelmäßige Erhebung und Veröffentlichung der Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Das Umwelt­institut München hatte mit Unterstützung vieler anderer Umweltorganisationen Özdemir in einem offenen Brief dazu angeschrieben. „Ohne die Erfassung der tatsächlichen Pestizideinsätze in der Landwirtschaft durch relevante, verlässliche und öffentlich zugängliche Daten, ist eine Reduktionsstrategie kaum sinnvoll umzusetzen, da kein Referenzwert vorliegt“, hieß es darin.

Der Griff nach den Pflanzenschutzdaten der Landwirte ist nicht neu. In Baden-Württemberg hatten Gerichte 2021 die Weitergabe von Pflanzenschutz-Anwendungsdaten von Landwirten an die Behörden nach Klagen des Naturschutzbundes (NABU) und des Zweckverbands Landeswasserversorgung angewiesen. Ähnliche Klageverfahren laufen in anderen Bundesländern, etwa in Brandenburg.

Auch zu Forschungszwecken sollen die Daten genutzt werden. Ein Beispiel dafür ist NRW, wo die Landwirtschaftskammer Ende 2021 auf Verlangen des NABU die Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzanwendung aus sieben Regionen bei Landwirten abfragen und weiterleiten musste (wir berichteten). Das Helmholz-Zentrum für Umweltforschung hatte dort 2018 und 2019 mit dem Umweltbundesamt Kleingewässer auf Vorkommen und ökologische Folgen von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Diese aber nicht mit den reellen Ausbringungsmengen und Daten abgleichen können. Auch in der Forschung zum Insektenschutz, wird immer wieder gefordert, dass der Einfluss der reellen Pflanzenschutzmitteleinsatzes wegen fehlender Daten kaum erforscht werden könne.

Pflichten für Landwirte?

Bisher sehen weder der Vorschlag der EU-Kommission noch das Verhandlungsmandat der EU-Mitgliedstaaten zur Agrarstatistik zusätzliche Aufzeichnungspflichten der Landwirte zu ihrem Pflanzenschutzmitteleinsatz vor. Das bestätigt auch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Auch die Umweltverbände beteuern, dass sie keine zusätzlichen Daten haben wollen. Landwirte sollen vielmehr ihre Aufzeichnungen aus den Ackerschlagdateien weitergeben. Zusätzlichen Aufwand wird das vor allem bei den Landwirtschaftsbehörden verursachen, die die Daten erheben, anonymisieren, bündeln und weitergeben müssten.

In Deutschland veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel jährlich die Mengen des Abverkaufs von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen.

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