KfW

Antragstopp beim Zuschuss Einbruchschutz

Wer aktuell was gegen Langfinger machen will und dafür einen Zuschuss der KfW haben wollte, muss die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Im Moment stehen keine Fördermittel zur Verfügung.

Wie die KfW-Bankengruppe heute mitteilt, können vorerst keine Anträge für Zuschüsse zu Investitionen in den Einbruchschutz gestellt werden. Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen. Doch aufgrund der vorläufigen Haushalts­führung nach der Bundestags­wahl stehen der KfW aktuell keine Förder­mittel zur Verfügung, heißt es zur Begründung des Antragsstopps. Sobald die Bundesmittel wieder bereitstehen, wird die Antrag­stellung wieder möglich sein, versichert das Unternehmen.

Maßnahmen für den Einbruchschutz

Normalerweise können sich Eigentümer und Mieter im Programm "Einbruchschutz – Investitions­zuschuss Nummer 455" bis zu 1600 € für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen sichern. Dazu zählen beispielsweise:

  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen

Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Wer bereits eine Zusage/­Antrags­bestätigung erhalten hat, für den ist der Zuschuss für reserviert. Ausgezahlt wird, sobald der Zuschussempfänger nachgewiesen hat, dass er die Förder­voraussetzungen einhält.

Höhe des Zuschusses

Für KfW gewährt einen Zuschuss für förder­fähige Investitions­kosten von mindestens 500 € pro Antrag bis maximal 15000 € je Wohneinheit.

  • Bei weniger als 500 € gibt es keinen Zuschuss
  • bei 500 bis 1000 € sind es 20%
  • bei 1000 bis 15000 € sind es 10%
  • mehr als 15000 € gibt es keinen Zuschuss

Beispiel: Geplant sind einbruch­hemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5000 €. Dann gibt es für die ersten 1000 € einen Zuschuss von 20 % (= 200 €) und für die restlichen 4000 € 10 % Zuschuss (= 400 €). Insgesamt beträgt der Investitions­zuschuss 600 €.

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