KfW
Antragstopp beim Zuschuss Einbruchschutz
Wer aktuell was gegen Langfinger machen will und dafür einen Zuschuss der KfW haben wollte, muss die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Im Moment stehen keine Fördermittel zur Verfügung.
Wie die KfW-Bankengruppe heute mitteilt, können vorerst keine Anträge für Zuschüsse zu Investitionen in den Einbruchschutz gestellt werden. Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Doch aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl stehen der KfW aktuell keine Fördermittel zur Verfügung, heißt es zur Begründung des Antragsstopps. Sobald die Bundesmittel wieder bereitstehen, wird die Antragstellung wieder möglich sein, versichert das Unternehmen.
Maßnahmen für den Einbruchschutz
Normalerweise können sich Eigentümer und Mieter im Programm "Einbruchschutz – Investitionszuschuss Nummer 455" bis zu 1600 € für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen sichern. Dazu zählen beispielsweise:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Wer bereits eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten hat, für den ist der Zuschuss für reserviert. Ausgezahlt wird, sobald der Zuschussempfänger nachgewiesen hat, dass er die Fördervoraussetzungen einhält.
Höhe des Zuschusses
Für KfW gewährt einen Zuschuss für förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 € pro Antrag bis maximal 15000 € je Wohneinheit.
- Bei weniger als 500 € gibt es keinen Zuschuss
- bei 500 bis 1000 € sind es 20%
- bei 1000 bis 15000 € sind es 10%
- mehr als 15000 € gibt es keinen Zuschuss
Beispiel: Geplant sind einbruchhemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5000 €. Dann gibt es für die ersten 1000 € einen Zuschuss von 20 % (= 200 €) und für die restlichen 4000 € 10 % Zuschuss (= 400 €). Insgesamt beträgt der Investitionszuschuss 600 €.
Lesen Sie mehr: