Eigenleistungen für Versicherungsschaden abrechnen?

Ein Feuer hat mein Stroh- und Heu­ballen­lager zerstört. Es wird gemäß den bau­rechtlichen Vorgaben wieder aufgebaut. Inwieweit kann ich Zimmererarbeiten selbst erledigen und eigenes Holz liefern? Wie erfolgt die Rech­nungsstellung gegenüber der Versicherung?

Angebote und Zustimmung einholen: Die Abwicklung des Brandschadens sollte in enger Abstimmung mit dem Versicherer erfolgen. Vor der Auftragsvergabe müssen Sie Angebote einholen und sich von der ­Versicherung eine Zustimmung erteilen lassen.

Eigenleistungen nicht zugelassen: Einige Versicherungen erlauben grundsätzlich nicht die Abrechnung von Eigenleistungen, da Sie sich quasi selbst eine Rechnung stellen. Denn Sie arbeiten für die Erstellung...