Baukultur und Denkmalpflege

NRW-Denkmalschutz: Düsseldorf stößt auf Kritik aus Westfalen

Heftige Kritik aus Westfalen schlägt der Düsseldorfer Landesregierung bei der geplanten Novellierung des NRW-Denkmalschutzgesetzes von 1980 entgegen.

Heftige Kritik aus Westfalen schlägt der Düsseldorfer Landesregierung bei der geplanten Novellierung des NRW-Denkmalgesetzes von 1980 entgegen. Anstelle der Erhaltung und Bewahrung von Denkmälern werde im geplanten neuen Gesetz die wirtschaftliche Nutzung und Umnutzung in den Fokus gestellt, kritisiert etwa die Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes (WHB), Silke Eilers, den Gesetzentwurf.

In ähnliche Richtung zielt Landeskonservator Holger Mertens, Leiter des Amtes für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). „Wir finden, dass neben den berechtigten Interessen der Wirtschaft und Stadtentwicklung und des Umweltschutzes auch die Denkmäler eine Stimme brauchen.“

Zur geplanten Novelle des Denkmalschutzgesetzes

Wie im Wochenblatt berichtet, beabsichtigt die Landesregierung in Düsseldorf eine Neufassung des seit 1980 geltenden NRW-Denkmalschutzgesetzes. Ihren ersten Entwurf hatte die Bau- und Heimatministerin Ina Scharrenbach nach erheblicher Kritik zurückgezogen und überarbeiten lassen. Der neuen Fassung hat das Landeskabinett vor wenigen Tagen zugestimmt.

Bis zum 9. April werden die Verbände angehört, ehe der Landtag das Gesetz berät. Nach einer Verabschiedung könnte es am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

"Bis alle nicken können"

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, das bislang vorgeschriebene „Benehmen“ der Kommunen mit den Denkmalpflegeämtern der Landschaftsverbände in eine freiwillige Anhörung umzuwandeln. Das höre sich erst einmal gut an, so Landeskonservator Holger Mertens, bedeute aber, dass die Stellungnahme der LWL-Behörde letztlich irrelevant würde. Mertens verweist auf eine Untersuchung des Ministeriums, nach der die Zusammenarbeit zwischen LWL und Kommunen in der Denkmalpflege gut sei. „Wir arbeiten in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle so lange an Lösungen, bis alle nicken können.“

Ohne eine LWL-Denkmalpflege mit klarem Auftrag und mit Blick auf ganz Westfalen-Lippe gebe es keine einheitlichen Regelungen, sondern von Kommune zu Kommune unterschiedlichen Denkmalschutz, befürchtet Mertens. „Ohne genug Fachwissen gibt es zum Beispiel keine guten Anträge auf Förderung.“

Bessere Förderung und Landesdenkmalrat

Der Landeskonservator und auch der Westfälische Heimatbund begrüßen die in der Novelle vorgesehene bessere Förderung von Denkmälern sowie die Gründung eines Landesdenkmalrates. Er könne gesellschaftlichen Gruppen eine stärkere Stimme geben, heißt es von Seiten des WHB. Überhaupt sei die Rolle der ehrenamtlich Tätigen in der Denkmalpflege zu stärken – „nicht als ,Kann‘, sondern als ,Soll‘“.

Der WHB als Dachverband der rund 570 Heimat- und Bürgervereine in Westfalen befürchtet allerdings, dass die bisherigen Standards zum Denkmalschutz zugunsten "sachfremder Aspekte", etwa in Bezug auf Wirtschaft und Klima, aufgeweicht würden. „Das bedeutet eine deutliche Verschlechterung für die Zukunft des baukulturellen Erbes“, urteilt WHB-Geschäftsführerin Silke Eilers. Dabei sei gerade der Bereich der Denkmalpflege vorbildlich im Umgang mit natürlichen Ressourcen. „Hier wird graue Energie erhalten, natürliche Baustoffe und Handwerker aus der Region werden eingesetzt.“

Die WHB-Geschäftsführerin schlägt sich auf die Seite der Denkmalämter der Landschaftsverbände. Sie hätten aufgrund ihrer anerkannten Expertise und ihrer fachlichen Weisungsungebundenheit bislang die Funktion eines Anwaltes und Fürsprechers der Denkmäler übernommen. „Wenn künftig diese Kenntnisse nicht mehr abgerufen werden, wird ein von der Baupraxis geprägtes Verwaltungsverfahren im Zentrum stehen, das überdies auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wird.“ Denkmalpflege sei jedoch mehr als ein Verwaltungsakt.

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