Denkmalschutz

Denkmal: Abriss genehmigt

Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gibt Klage einer Erbengemeinschaft aus Schlangen, Kreis Lippe, statt: Das alte Bauernhaus darf abgerissen werden, weil Sanierung für den Eigentümer wirtschaftlich unzumutbar wäre.

Bereits seit 20 Jahren steht das Fachwerkhaus an der Paderborner Straße in Schlangen leer. Am 28. Februar 2011 hatte es die Gemeinde in die Denkmalliste eingetragen. „Das 1848 gebaute Bauernhaus ist von ortsgeschichtlichem Interesse. Es dokumentiert die damalige Arbeits- und Lebensweise der Menschen in einem Sennedorf“, so die damalige Begründung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Obere Denkmalbehörde).

Denkmal übernehmen ...?

Weil Eigentümer Berl L. das Denkmal weder sanieren noch nutzen konnte, sollte die Gemeinde das alte Bauernhaus übernehmen. Die klamme Kommune (Haushaltssicherung) aber lehnte seinen Antrag auf Übernahme ab. 2014 ließ sie das Dach reparieren, um das Denkmal vor Verfall zu schützen.

Nachdem Berl L. verstorben war, erbte eine Erbengemeinschaft das etwa 2200 m2 große Grundstück, auf dem neben dem Bauernhaus ein weiteres Wirtschaftsgebäude steht. Doch die Erben wollten das Denkmal nicht sanieren, deshalb beantragten sie den Abriss.

Der Kreis Lippe jedoch wollte keine Abrissgenehmigung erteilen. Deshalb klagten die Erben vor dem Verwaltungsgericht Minden (Az. 1 K 2233/15). Es wies die Klage zurück. Doch das OVG Münster hob das Urteil auf und gab der Verpflichtungsklage statt. In der mündlichen...