Die schwarz-gelbe Landesregierung will das seit 1980 geltende Denkmalschutzgesetz neu fassen. Den 1. Gesetzentwurf vom 27. Mai 2020 hat NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach nach erheblicher Kritik überarbeiten lassen. Der neuen Fassung hat das Landeskabinett am 2. März 2021 zugestimmt. Laut der Ministerin wird es jetzt eine zweite Verbändeanhörung bis 9. April geben. Noch vor der Sommerpause soll der Landtag das Gesetz beraten. Es könnte dann am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Eckpunkte und Ziele
Die Eckpunkte und Ziele des neuen Gesetzes erläuterte die CDU-Ministerin auf einer Onlinepressekonferenz am Mittwoch der vergangenen Woche:
In Zukunft wird es neben den Bau- und Bodendenkmälern eine weitere Kategorie geben – das Gartendenkmal. Das Land will Gärten schützen, die historisch bedeutsam sind und für die Nachwelt erhalten werden sollen. Dabei soll es kein strenges Korsett geben. Der Eigentümer soll zum Beispiel trockenresistente Bäume pflanzen oder eine wertvolle Buchsbaumhecke weiter behandeln dürfen. Welche Gärten das Land schützen will, dazu Scharrenbach sinngemäß: Es gehe nicht um kleine, herkömmliche Hausgärten, sondern um alte Gärten von Schlössern, Klöstern, Herrenhäusern und dergleichen.
Für die Boden- und Gartendenkmäler gilt ein vereinfachtes Verfahren. Sie müssen nicht mehr wie Baudenkmäler per Verwaltungsakt in die Denkmalliste eingetragen werden. Liegt die Denkmaleigenschaft vor, sind Boden- und Gartendenkmäler nach dem Gesetz geschützt.
Die Gemeinde muss die verschiedenen Denkmäler in ihre Bebauungspläne übernehmen. Zudem sind die Denkmäler in das jeweilige Grundbuch einzutragen. Potenzielle Käufer sollen wissen, dass zum Beispiel ein denkmalgeschütztes Gebäude auf dem Grundstück steht.
Abseits auf dem Land stehen Baudenkmäler oft jahrelang leer und zerfallen. Diese Bauten sollen zwar auch in Zukunft denkmalgerecht umgestaltet und genutzt werden. Doch die Denkmalbehörden sollen zukünftig die Belange des Wohnungsbaus, Klimas sowie der Barrierefreiheit stärker berücksichtigen. Es soll leichter möglich sein, Solarmodule auf ein Dach zu installieren oder einen Anbau am Denkmal zu errichten, indem man etwa Hackschnitzel für eine neue Heizung lagern kann.
Neuer Landesdenkmalrat
Die oberste Denkmalbehörde (Bauministerium) beruft den Landesdenkmalrat. Nach der Liste des Ministeriums gehören dazu unter anderem: Bis zu sechs Abgeordnete des Landtags, Vertreter der Kirchen, der Denkmalfachämter, des Westfälischen und Lippischen Heimatbundes, der NRW-Stiftung, der Architektenkammer, der Landwirtschaftskammer NRW sowie der Familienbetriebe Land und Forst NRW. Laut Scharrenbach soll sich das Gremium mit allen Fragen zum Denkmalschutz beschäftigen, etwa damit, ob die Denkmalbehörden die oft hässlichen Zweckbauten in den Innenstädten aus den 1950er-Jahren schützen sollten.
Die 396 NRW-Kommunen sind weiter zuständig für den Denkmalschutz (untere Denkmalbehörde). Doch in vielen kleinen Gemeinden fehlt das Fachpersonal. Das neue Gesetz bietet zwei Optionen: Entweder mehrere Kommunen schließen sich zu einem Verband zusammen und erledigen die Aufgabe gemeinsam. Oder die Gemeinde gibt den Denkmalbereich kostenpflichtig ab an den Kreis.
Laut Scharrenbach bleibt es dabei, dass die unteren und oberen Denkmalbehörden ihre Entscheidungen nach Anhörung des Denkmalfachamtes treffen. Jedoch will das Land die Verfahren beschleunigen. Die Ämter sollen – und nicht die Landschaftsverbände – direkt ihren Sachverstand in das Verfahren einbringen. Zudem wird die bisherige Benehmensherstellung, außer für Bodendenkmäler, durch eine Anhörung des Denkmalfachamtes ersetzt. Scharrenbach: „Mit der Änderung beschleunigen wir die Verfahren. Die Beteiligten sollen nicht mehr jahrelang auf eine Entscheidung warten müssen.“
Fördersätze angehoben
Bereits 2019 hat das Land NRW die Zuwendungen für Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege von Denkmälern für Private auf 50 % der förderfähigen Kosten erhöht. Für Denkmäler im Eigentum der Gemeinden und Kirchen beträgt der Fördersatz 30 %. 2021 hat das Land die Mittel für die Privaten um 12 Mio. € auf 21,3 Mio. € erhöht.
Die Ministerin abschließend: „Wir wollen weniger Bürokratie beim Denkmalschutz. Und wir wollen, dass unsere Denkmäler genutzt werden. Denn nur durch eine zeitgemäße Nutzung können wir sie für die Nachwelt erhalten.“