Neue Regelung ab 1. Dezember 2021

Langsames Internet: Geld zurück

Kunden können sich Geld zurückholen, wenn das Internet zu lahm ist. Wer beispielsweise 20 € im Monat zahlt und nur 80 % der vereinbarten Leistung erhält, darf 20 % weniger zahlen.

Von „High-Speed“ keine Spur: Der Stream hängt, die Videokonferenz bricht immer wieder ab und selbst das Laden einer Internetseite dauert eine gefühlte Ewigkeit: Ist das Internet langsamer, als vom Festnetzanbieter versprochen und vertraglich vereinbart, können Verbraucher ab dem 1. Dezember Minderungen oder Entschädigungen einfordern. Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes ermöglicht, die Zahlungen zu kürzen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheine hin. Auch bei einem Komplettausfall des Internets steht den Kunden eine Entschädigung zu.

Messung von zu Hause aus

Allerdings darf der Verbraucher nicht auf eigene Faust und beliebig den Beitrag kürzen. Erst muss er den Nachweis erbringen, dass der Anschluss tatsächlich zu langsam ist. Das geht ganz einfach mit der Desktop-App www.breitbandmessung.de von der Bundesnetzagentur. Diese misst, wie schnell die Daten übertragen werden. 20 Messungen verteilt auf zwei Tage sind erforderlich. Am Ende liefert die App die detaillierten Messdaten und bewertet, ob es sich um eine vertragskonforme Leistung handelt oder nicht.

Das steht Verbrauchern zu

Weicht die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, können Betroffene die Zahlung an den Anbieter kürzen.

  • Wer beispielsweise 20 € im Monat zahlt und nur 80 % der vereinbarten Leistung erhält, kann die Zahlungen auf 16 € mindern.
  • Wer wegen der schlechten Leistungen den Anbieter wechseln möchte, darf fristlose kündigen. Er muss aber dem Anbieter die Chance geben, das Problem zu lösen und die vertraglich vereinbarte Leistung doch noch zu erbringen.
  • Fällt das Internet komplett aus, steht Kunden ab dem dritten Tag nach Eingang der Störungsmeldung eine Entschädigung zu. Diese beträgt 5 bzw. 10 € ab dem fünften Tag oder 20 %des Monatsentgelts.
  • Erscheint der Kundendienst oder Technikservice nicht zum vereinbarten Termin muss ebenfalls eine Entschädigung gezahlt werden. Die Höhe beträgt hier 10 € bzw. 20 % des Monatsentgelts.

Fehlerquellen prüfen

Bevor der Kunde aber den Vertragspartner kontaktiert, muss er selbst bei sich schauen und mögliche Fehlerquellen prüfen und ausschließen können. Denn nicht immer ist der Anbieter Schuld.

  • Manchmal liegt die Ursache für langsames Internet an der Leitung.
  • Auch veraltete Treiber der Netzwerkkarte,
  • schlechter WLAN-Empfang,
  • zu viele Cookies im Browser,
  • falsche Router-Einstellungen,
  • ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme können die Geschwindigkeit bremsen.

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