NRW-Programm

Von Fördermitteln für Erhalt und Umnutzung profitieren

Wer land- und forstwirtschaftliche Gebäude anders nutzen oder historische Bausubstanz erhalten möchte, muss auch die Finanzierung genau planen. Ein willkommener Baustein sind Fördermittel, wie diese.

In NRW können Bauwillige vom Programm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ profitieren. 18 Mio. € stellt das Land in diesem Jahr dafür bereit. Das hat das NRW-Landwirtschaftsministerium mitgeteilt. Die größten Teile des Kuchens dürften an Projekte zur Stärkung der „dörflichen Infrastruktur“ gehen. Aber auch für bestimmte private Baumaßnahmen sind bis zum 15. April Anträge bei den Bezirksregierungen möglich.

Weitere Infos und Kontakte
Das NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat vielfältige Informationen zum Förderprogramm, der Gebietskulisse und die Kontakte zu den Bezirksregierungen hier zusammengestellt.

Im Rahmen des Förderprogramms zählen zum ländlichen Raum alle kleineren und mittelgroßen Städte und Gemeinden in NRW, ebenso die Randbereiche der Großstädte.

Für Besitzer alter Häuser

Gefördert werden über das Programm eine ganze Reihe von Maßnahmen. Für Besitzerinnen und Besitzer alter Häuser interessant sind vor allem diese drei Punkte:

  • Maßnahmen zum Erhalt regionaltypischer ländlicher Bausub­stanz,
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz.

Bis zu 250 000 € Förderung

  • Die Förderung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die vorhandene Bausubstanz umnutzen möchten, beträgt 35 % der förderfähigen Kosten, maximal 250 000 €.
  • Höchstens 50 000 € Förderung und ebenfalls 35 % der förderfähigen Kosten sind für sonstige Antragsteller drin. Höhere Werte gibt es nur für Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen. Sie können bis zu 250 000 € pro Maßnahme (65 % der Kosten) erhalten.

Eine gute dörfliche Infrastruktur ist das Ziel

Umnutzungen und der Erhalt historischer oder dörflicher Bausub­stanz sind nur drei von vielen Maßnahmenarten, die vom Förderprogramm profitieren können. Anträge lohnen sich auch für alle, die dörfliche Infrastruktur stärken möchten. Das können zum Beispiel Dorfläden und Freizeiteinrichtungen, Mehrfunktionshäuser und Co-Working-Spaces, touristische Wege oder Ausstellungsflächen sein. Wer in die Liste der geförderten Projekte aus den vergangenen Jahren schaut, findet dort viele Dachsanierungen „regional-typischer ländlicher Bausub­stanz“, den Umbau und die Sanierung von Vereinsheimen und Schützenhallen sowie die Aufwertung von Spiel- und Dorfplätzen.

Beratung einholen

Das Land empfiehlt, dass sich Antragstellende mit ihrer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung setzen.

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