Novelle der Landesbauordnung
NRW will mehr Strom aus Sonne und Wind
Die NRW-Landesregierung hat in der vergangenen Woche den Entwurf einer neuen Landesbauordnung verabschiedet. Kern ist eine Solarpflicht für Neubauten.
Das Gesetz geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Nach dem Willen der Landesregierung soll es zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dies sind einige der Eckpunkte.
Windenergie: Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) soll vereinfacht werden. Zusätzlich soll der Mindestabstand zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden von bisher 50 % der größten Höhe der WEA auf dann 30 % sinken.
Solarpflicht: Neue Nichtwohngebäude sollen ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, Wohngebäude ab 2025. Bei einer vollständigen Dacherneuerung soll die Pflicht ab 2026 greifen.
Erleichterungen bei Reihenhäusern
Abstände: Reihen- und Doppelhäuser sollen künftig durchgängig mit Solaranlagen belegt werden können. Die Mindestabstände zu Brandmauern fallen nach dem Vorschlag des NRW-Bauministeriums weg. Dazu hatte es bereits einen Erlass gegeben. Bei Wärmepumpen sollen die Abstandsregelungen ebenfalls fallen, Nachbarn aber nicht über Gebühr mit Lärm belästigt werden.
Digitalisierung: Wer einen Bauantrag stellt, soll diesen in Zukunft digital einreichen können.
Mobilfunkausbau: Für Antennen im Außenbereich – egal welcher Höhe – soll künftig kein Genehmigungsverfahren mehr erforderlich sein.
Vorlageberechtigung: Künftig sollen auch bestimmte Handwerksmeisterinnen und -meister Bauvorlagen für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 erstellen können. Dazu gehören auch frei stehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.
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