Corona-Behandlungszentren

Für Corona-Behandlungszentren gelten über Ostertage Sonderregeln

Patienten, die über die Ostertage ein Behandlungszentrum aufsuchen müssen, sollten sich vorab über geänderte Öffnungszeiten und Terminregelungen informieren. Ab Dienstag, 14. April, erfolgt der Zugang wieder wie bisher.

Die regionalen Behandlungszentren stehen ausschließlich Patienten, die sich entweder mit dem Coronavirus infiziert haben oder die unter Symptomen einer Atemwegserkrankung leiden, zur Verfügung.

Im dem Behandlungszentrum schätzt ein Mediziner die Schwere der Infektion und den Behandlungsbedarf des Patienten ein. Er kann Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausstellen sowie eine stationäre Einweisung festlegen.

Die Adressen der Behandlungszentren mit ihren Sonderregelungen über die Osterfeiertage finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe unter www.kvwl.de/coronavirus.

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