Staatliche Antibiotika-Datenbank

Kuhhalter: Jetzt Nutzungsart in HIT-TAM-Datenbank angeben!

Auch Milchviehhalter müssen seit Jahresbeginn Antibiotika­behandlungen und Tier­bewegungen in der staatlichen Antibiotika-­Datenbank (TAM) melden. Das muss spätestens bis zum 14. Juli geschehen.

Viele Milchkuhhalter haben sich bisher noch nicht in der TAM-­Datenbank registriert, berichtet Dr. Christian Cox vom Veterinäramt im Kreis Borken. In der Praxis scheinen noch viele Fragen offen zu sein.

Kuhhalter sind bereits im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) erfasst. Allerdings gilt das nicht automatisch für die TAM-Datenbank. Wer sich dort noch nicht eingetragen hat und mehr als 25 Kühe hält, sollte das jetzt schnell tun. Das funktioniert so:

  • In der HIT-Datenbank das „Auswahl­menü Tierarzneimittel/Antibiotika (TAM)“ anklicken.
  • Unter Menüpunkt „Eingabe Nutzungsart“ für jede Nutzungsart des Betriebs einzeln ein Häkchen setzen, zum Beispiel bei „Milchkühe“.
  • Gültigkeitsbeginn auswählen, beispielsweise „Halbjahr 2023 I“.
  • Eingabe durch „Einfügen“ abspeichern.

Dies sollte rechtzeitig erfolgen – spätestens aber bis zum 14. Juli 2023, damit Meldungen für das erste Halbjahr möglich sind.

Tierbewegungen melden

Milchviehhalter müssen in der TAM-Datenbank auch Tierbewegungen melden. „Mit diesen Tierbewegungen wird die Therapiehäufigkeit errechnet“, erklärt Cox. Falls es keinen Antibiotikaeinsatz gab, macht der Tierhalter eine Nullmeldung. „Auch diese ist verpflichtend“, betont der Veterinär.

Aktuell sind noch nicht alle Funktionen der TAM-Datenbank frei­geschaltet. „Von Juli an sollen Rinder­halter ihre Meldungen aus der HI-Tier-Datenbank übernehmen können“, hofft Cox. „Das ­würde es vielen erleichtern.“

Dann funktioniert es so:

  • Unter dem Menüpunkt „Eingabe Tierbestand/Bestandsveränderungen“ den Unterpunkt „Vorschlag/Übernahme Tierbestand/-veränderungen aus VVVO-Meldungen für Rinder“ anklicken.
  • Betriebstyp auswählen, zum Beispiel „Milchkuhhaltung, keine zugegangenen Kälber“.
  • Bei „Was soll angezeigt werden“ den Punkt „zeige das Bestandsregister Rinder (für TAM)“ anklicken.
  • Auf „Anzeigen“ klicken und anschließend „Ändern/Speichern“, damit die Daten übernommen ­werden.

Zudem dürfen seit Januar nur noch Tierärzte Verschreibungen, Anwendungen oder Abgaben von Antibiotika in der TAM-Datenbank melden. Aber auch dafür muss der Tierhalter die Nutzungsart anmelden. „Sonst können wir als Behörde die von den Tierärzten eingegebenen Daten nicht sehen und müssen notfalls Bußgelder verhängen, wenn der Tierhalter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das ist aber nicht das Ziel und nur das allerletzte Mittel“, sagt Cox.

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