Tierarzneimittel-Datenbank

TAM: Nullmeldung wird Pflicht

Ab November ändert sich das Arzneimittelgesetz. Dann gelten für Tierhalter folgende Neuerungen bei ihren Meldungen zur Antibiotikadatenbank.

Bislang musste die Tierhalterversicherung schriftlich abgegeben werden. Darin versichert der Tierhalter, dass er sich bei der Behandlung an die Anweisungen des Tierarztes gehalten hat. Ab der nächsten Periode ist diese Meldung auch elektronisch in der TAM-Datenbank möglich.

Nullmeldung

Bislang musste nur der melden, der Arzneimittel mit antimikrobiellen Wirkstoffen verwendet hat. Ab November wird die Nullmeldung Pflicht, wenn nicht behandelt wurde.

Wenn Tiere Antibiotika bekommen haben, müssen Landwirte demnächst auch das Abgabedatum des Arzneimittels angeben oder das Datum der Erstanwendung.

Kombi-Präparate

Bislang zählen Kombi-Präparate bei der Berechnung der Therapiehäufigkeit doppelt. Ab November gelten Fertigarzneimittel mit folgenden Kombinationen nur noch als ein Wirkstoff: Zum einen Sulfonamide plus Trimethoprim, zum anderen verschiedene chemische Verbindungen eines einzigen antibakteriellen Wirkstoffs.