Antibiotikameldung

TAM jetzt auch für Sauen und Kühe

Euterentzündung, Saugferkeldurchfall, MMA bei der Sau – sobald Antibiotika ins Spiel kommen, ist dies seit Januar in der TAM-Datenbank meldepflichtig.

Auch Milchvieh-, Sauen- und Hühnerhalter müssen seit Jahresbeginn Antibiotikabehandlungen in der staatlichen Antibiotika-Datenbank (TAM) registrieren. Waren bis dahin nur Mäster betroffen, kommen jetzt neu hinzu:

  • Milchkühe,
  • Kälber, die nicht im Tierhaltungsbetrieb geboren wurden,
  • Zuchtschweine (Sauen und Eber) sowie Saugferkel,
  • Jung- und Legehennen.

Wer ist meldepflichtig?

Meldepflichtig wird nur, wer die Bestandsgrenzen in Übersicht 1 überschreitet, so etwa Milchviehhalter mit mehr als 25 Kühen im Halbjahresschnitt oder Ferkelerzeuger mit mehr als 85 Sauen. Kleinere Betriebe sind nicht betroffen.

Für Mastschweine, -hähnchen und -puten, deren Antibiotikaverbrauch schon seit 2014 erfasst wird, besteht weiterhin Meldepflicht. Nicht meldepflichtig sind Jungsauen bis zur Einstallung in den Stall bzw. die Quarantäne.

Mastrinder über acht Monate sind aus dem Katalog gestrichen worden. Meldepflichtig sind hingegen Kälber unter zwölf Monaten, die nicht auf dem Betrieb geboren sind, wenn der Halbjahresdurchschnitt 25 Tiere übersteigt. Dies betrifft nicht nur Kälber- und Bullen­mäster, sondern auch Fresser- und Färsenaufzuchtbetriebe.

Fast alle „Neumelder“ sind bereits im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) erfasst. Allerdings gilt das nicht automatisch für die TAM-Datenbank. Dort haben sich bislang nur wenige neu eingetragen.

Neu dabei – jetzt anmelden

Wer das versäumt hat, wählt in der HIT-Datenbank das „Auswahl­menü Tierarzneimittel/Antibiotika (TAM)“. Im Fenster „Eingabe Nutzungsart“ setzt er für jede Nutzungsart des Betriebs einzeln ein Häkchen und speichert die Eingabe durch „Einfügen“ ab. Dies sollte rechtzeitig erfolgen – spätestens aber bis zum 14. Juli 2023, damit Meldungen für das erste Halbjahr möglich sind.

Auch Tierhalter, die bislang bei TAM gemeldet haben, müssen neue Nutzungsarten angeben. So müssen Sauenhalter jetzt „Zuchtschweine“ und „Saugferkel“ neu in der TAM-Datenbank angelegen.

Antibiotika? Nur der Tierarzt

Die zweite Neuerung: Seit Januar dürfen nur noch Tierärzte Verschreibungen, Anwendungen oder Abgabe von Antibiotika in die Datenbank melden. Sie können diese Meldeverpflichtung an Dritte...