Verarbeitete tierische Proteine

Hohe Hürden für den Einsatz von tierischen Proteinen als Futtermittel

Weniger Soja importieren und die Eiweißversorgung der heimischen Nutztiere nachhaltiger gestalten - das soll mit tierischen Proteinen gelingen.

Weniger Soja importieren und die Eiweißversorgung der heimischen Nutztiere nachhaltiger gestalten – das sind die Ziele, die die EU mit der Zulassung von verarbeiteten tierischen Proteinen (VTP) in Schweine- und Geflügel­rationen verfolgt.

Nichtsdestotrotz sind die Hürden für den Einsatz von VTP im Futter hoch. Dabei geht es vor allem darum, Kreuzkontaminationen mit Wiederkäuer-Protein sowie eine Rückführung innerhalb derselben Tierart auszuschließen. Hier die Anforderungen im Einzelnen:

Sortenreine Sortierung: Genusstaugliche Nebenprodukte der Schlachtung müssen direkt vor Ort nach Tierart getrennt sortiert werden, wenn sie später als VTP im Schweine- oder Geflügeltrog landen sollen. Das können nur größere Mono-­Spezies-Schlachthöfe bewerkstelligen.

Hygienisierung: Bundesweit gibt es aktuell 16 Verarbeitungsbetriebe, die die Schlachthöfe ansteuern, das Kategorie-3-Material einsammeln und verarbeiten; in NRW sind es drei. Die Verarbeitung erfolgt EU-weit gleich nach definierten Methoden. Insgesamt gibt es sieben Methoden zur Hygienisierung. Ziel ist es immer, die Keimzahlen zu reduzieren, bis sie unterhalb definierter Grenzwerte liegen. Die strengsten Vorgaben gelten für VTP vom Schwein, das an Nutztiere verfüttert werden soll. Hier greift die Drucksterilisationsmethode, die im Kasten „So wird VTP hergestellt“ beschrieben ist.

So wird VTP hergestellt
Um verarbeitete tierische Proteine (VTP) aus genusstauglichen Schlachtnebenprodukten vom Schwein herzustellen, läuft der Prozess in der Regel wie folgt ab: Ein Brecher zerkleinert das Kategorie-3-Material zu maximal 50 mm großen Partikeln. Anschließend wird das Material sterilisiert. Dazu wird es für 20 Minuten unter ständigem Rühren einer Temperatur von mindestens 133 °C und einem Druck von 3 bar ausgesetzt. Der sterilisierte Fleischbrei wird dann weiter zur Trocknung befördert, wo das noch enthaltene Wasser weitestgehend verdampft wird. Mit einer Schneckenpresse wird die Masse daraufhin entfettet. Das heißt, sie wird mechanisch grob in die beiden Fraktionen „Fett“ und „Protein“ getrennt. Zum Schluss zerkleinert eine Sieb- und Mahlanlage die Protein-­Fraktion so lange weiter, bis das fertige Proteinmehl entsteht. Aktuell ist Sonac in Lingen die einzige Anlage in Deutschland, die Schlachtnebenprodukte vom Schwein für den Einsatz als Geflügelfutter aufbereitet.

Getrennte Stoffströme: Wenn Futtermittelunternehmen VTP-Ware von den Verarbeitungs­betrieben beziehen, sind eigene Futterlinien, gesonderte Lagerplätze und separate Lkws für den Transport Pflicht, um Verschleppungen zu verhindern. Dies bedeutet in puncto ­Logistik einen erheblichen Mehraufwand. Schätzungen zufolge ist nur jedes zehnte größere Futterwerk aktuell überhaupt in der Lage, die Anforderungen zu erfüllen.

DNA-Analysen: Bevor die VTP-Produkte in den Verkehr gehen, werden sie intensiv beprobt. Mittels PCR-Test wird zum einen überprüft, ob in den Proteinmehlen verbotene Wiederkäuer-DNA enthalten ist. Zum anderen wird analysiert, ob beispielsweise in Schweinemehl auch wirklich kein von Geflügel stammendes Material nachweisbar ist und andersrum. Die Tests liefern nur Ja/Nein-Ergebnisse und sind so sensitiv, dass sie das sprichwörtliche Zuckerstück im See finden.

Deklaration: Futtermittel, welche VTP enthalten, müssen mit einem entsprechenden Hinweis auf dem Sackanhänger oder dem Lieferschein gekennzeichnet sein.

Betriebslisten: Alle Akteure der Kette, die mit VTP in Berührung kommen, müssen sich behörd­lich registrieren lassen. Auch Vor-Ort-Kontrollen gehören dazu. Das gilt für Schlacht- und Zerlegebetriebe, Verarbeitungsanlagen, Mischfuttermittelbetriebe und Selbstmischer. Die Namen und Adresslisten sind öffentlich zugänglich. Dies soll eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleisten.

Lesen Sie mehr:

Verarbeitete tierische Proteine

Tierische Proteine in den Trog?

von Mareike Schulte

Lange war es verboten, tierische Proteine – gewonnen aus Schlachtnebenprodukten – an Nutztiere zu verfüttern. Seit 2021 dürfen Schweine wieder Geflügelprotein fressen und andersrum.

Mehr als 20 Jahre lang waren sie verboten. Seit Ende 2021 dürfen tierische Proteinträger unter Auflagen wieder an Schweine verfüttert werden. Ein Versuch in Köllitsch zeigt, was das bringen kann.