EU-Förderanträge

Flächenanträge: Frist am 15. Mai beachten

Nicht vergessen: Die Frist zur Abgabe der diesjährigen EU-Förderanträge läuft am 15. Mai ab.

Nur noch gut eine Woche, bis die Frist zur Abgabe der diesjährigen EU-C abläuft – Stichtag ist der 15. Mai.

Zwar werden die Anträge auch noch nach diesem Termin entgegengenommen, dann allerdings mit täglich zunehmenden prozentualen Abzügen. Nach dem 31. Mai eingehende Anträge muss die Landwirtschaftskammer ganz ablehnen.

Ausnahmen für Tierwohl

Eine Ausnahme bilden neue Grundanträge für Agrarumweltmaßnahmen, den Vertragsnaturschutz sowie für bestimmte Tierwohlmaßnahmen. Sie können noch bis zum 30. Juni eingereicht werden.

Die Antragstellung erfolgt auf digitalem Weg mit dem bereits bekannten Programm „ELAN“. Es ermöglicht die Bearbeitung des Sammelantrages ebenso wie der Auszahlungsanträge für Agrarumweltmaßnahmen sowie neuer Grundanträge für Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz und bestimmter Tierwohlmaßnahmen.

Voraussetzungen für den Antrag

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Betriebsinhaber ist. Dies muss er z. B. durch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft nachweisen.

Betriebsübernehmer sollten sich vor der Antragstellung an die Kreisstelle wenden, damit eine neue Unternehmer- und ZID-Nummer zur Antragstellung zugewiesen werden kann. Eine einfache Mitteilung über den Betriebswechsel nach einer Antragstellung des abgebenden Betriebsinhabers reicht nicht aus. Der Antrag gilt dann als nicht gültig.

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