SVLFG

Deckbullenbucht nun Pflicht

Am 1. April endet die Übergangsfrist: Deckbullen dürfen nicht mehr frei mit der Milchviehherde laufen. Zudem müssen Fixiermöglichkeiten gegeben sein.

Warum hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Vorschriften für Arbeitssicherheit in der Tierhaltung überarbeitet?

Niemeier: Rund ein Viertel aller meldepflichtigen Unfälle der grünen Branche passieren in der Tierhaltung. 2022 waren es knapp 13  700, davon verstarben 17. Mehr als ein Drittel dieser Unfälle und nahezu jeder mit tödlichem Ausgang ereignete sich im direkten Umgang mit Tieren. Dabei führen Arbeitsunfälle mit Rindern die Statistik an – ein Indiz dafür, dass die Sicherheitsvorkehrungen bislang nicht ausreichen.

Corinna Niemeier, Präventionsexpertin bei der SVLFG (Bildquelle: SVLFG)

Welche Änderungen haben sich daraus ergeben?

Niemeier: Bei Besamungen oder Behandlungen müssen die Pfleger das Tier sicher separieren und fixieren können. In diesem Bereich dürfen sich keine anderen frei laufenden Rinder aufhalten. Grundsätzlich gibt es für Tiere, die Menschen gefährden können, keinen Platz im Kuhstall. Wer sich bei Rindern aufhält, braucht fundierte Tierkenntnisse. Arbeitgeber müssen sich ­vergewissern, ob diese vorliegen. Wenn nicht, benötigen diese Personen Schulungen.

Wie sieht es bei der Unterbringung von Deckbullen aus?

Niemeier: Aus Sicherheitsgründen raten wir von der Deckbullenhaltung in der Herde ab. Soll der Bulle trotzdem im Betrieb bleiben, darf er nicht länger im Kuhstall frei laufen. Er braucht eine abgeschlossene, stabile Bucht. Es empfiehlt sich, diese in den Kuhstall zu integrieren. Das vereinfacht das Handling der brünstigen Kühe und erhöht den Besamungserfolg. Die Bucht muss über mindestens eine Personenfluchtmöglichkeit, über mindestens eine Fixiereinrichtung sowie über einen rutschfesten Boden verfügen. In der ­Praxis hat es sich bewährt, die Deckbullenbuchten als Zweiraumbuchten auszuführen, mit mehreren Fixierplätzen und Fluchtmöglichkeiten. So können Personen den Bereich schnell und sicher verlassen. Bevor eine Person die Bucht betritt oder eine Kuh für den Deckakt zum Bullen lässt, muss dieser sicher fixiert sein. Diese Neuerungen beziehen sich ausschließlich auf die Haltung von Deckbullen im Kuhstall.

Was ist zu tun, wenn ältere Ställe keine Fixier- oder Separiereinrichtungen haben?

Niemeier: Bis zum 1. April müssen alle Maßnahmen zur Nachrüstung abgeschlossen sein. Sind die baulichen Anforderungen bis dahin noch nicht vorhanden, werden diese bei Besichtigungen als Mangel erfasst. Die Aufsichtspersonen der SVLFG ordnen die Nachrüstung dann an und setzen eine Frist. Wer bei der Umsetzung im eigenen Stall unsicher ist, kann die kostenlose Bauberatung der SVLFG in Anspruch nehmen.

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