Energiepreispauschale
300 € für Landwirte in Rente
Landwirte und Landwirtinnen in Rente sollen im Dezember 2022 automatisch die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 € erhalten. Eine Antragstellung ist nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung will auch Rentnerinnen und Rentner in der Landwirtschaft ebenso wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den hohen Energiepreisen entlasten. Das Bundeskabinett stimmte gestern (5.10.22) dem Entwurf eines entsprechenden Gesetzes zu, wonach Landwirte und Landwirtinnen in Rente die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 € erhalten.
300 € bis 15. Dezember 2022
Unterstützt wird die Forderung des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir (Grüne) von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit. Mit der Kabinettsentscheidung sei klar, dass Landwirtinnen und Landwirte fest mit dieser Unterstützung rechnen können, so Özdemir in der Mitteilung.
"Die EPP soll automatisch von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an die Berechtigten ausgezahlt werden. Eine Antragstellung ist nicht vorgesehen", teilt eine Sprecherin des BMEL auf Anfrage mit. Die Auszahlung soll bis 15. Dezember 2022 erfolgen.
Bundestag muss noch zustimmen
Der Bund stellt für die EPP insgesamt 137 Mio. € bereit. Anspruchsberechtigt sind zirka 456000 Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher bei der SVLFG. Voraussetzung für eine Auszahlung der EPP ist, dass der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmt. Hiermit wird aktuell Ende November 2022 gerechnet.
Die EPP ist sozialversicherungsfrei und steuerpflichtig. Die EPP wird dann versteuert, wenn das zu versteuernde Einkommen des Rentners über dem Grundfreibetrag liegt. Rentner müssen für 2022 vermutliche eine Steuererklärung abgeben. Im Zweifel sollten sie ihren Steuerberater ansprechen.
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